UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

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Begleitscheinverfahren

Abfälle und Reststoffe, die geeignet sind, die Umwelt zu beeinträchtigen, unterliegen der Überwachung der zuständigen Behörden. Für diese besonders überwachungsbedürftigen Abfälle und Reststoffe ist ein spezielles Nachweisverfahren gesetzlich vorgeschrieben.Für die Beantragung von Transportgenehmigungen und Entsorgungs-/Verwertungsnachweisen zuständige Behörde:

Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg.

Für die Überwachung der Entsorgung und Verwertung der Begleitscheine zuständige Behörde:

Untere Abfallwirtschaftsbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein

Ansprechperson

Herr Debus
Raum: 9
Abfallberatung

Arbeitsgruppe 2/2-3 ⋅ Stadtreinigung

Gebäude:

Verwaltungsgebäude
Fludersbach 70
57074 Siegen

Telefon: (0271) 404-4822
Telefax: (0271) 404-4810
E-Mail: p.debus(at)siegen.de
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