Dienstleistungen A - Z
Begleitscheinverfahren
Abfälle und Reststoffe, die geeignet sind, die Umwelt zu beeinträchtigen, unterliegen der Überwachung der zuständigen Behörden. Für diese besonders überwachungsbedürftigen Abfälle und Reststoffe ist ein spezielles Nachweisverfahren gesetzlich vorgeschrieben.Für die Beantragung von Transportgenehmigungen und Entsorgungs-/Verwertungsnachweisen zuständige Behörde:
Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg.
Für die Überwachung der Entsorgung und Verwertung der Begleitscheine zuständige Behörde:
Untere Abfallwirtschaftsbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein.
Ansprechperson
Abfallberatung
Arbeitsgruppe 2/2-3 ⋅ Stadtreinigung
Gebäude:
Verwaltungsgebäude
Fludersbach 70
57074 Siegen
Telefax: (0271) 404-4810
E-Mail: p.debus(at)siegen.de