UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

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Bebauungsplan | Bebauungspläne

Der Bebauungsplan (B-Plan) setzt die Art und das Maß der Nutzung und Bebauung, die Bauweise, die überbaubaren Grundstücksflächen und andere Maßgaben der zulässigen Grundstücksnutzung für bestimmte räumliche Bereiche verbindlich fest. Der Rat der Stadt Siegen beschließt Bebauungspläne, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist. Ein Rechtsanspruch auf die Aufstellung von Bebauungsplänen besteht nicht.

Im Stadtgebiet der Stadt Siegen existieren über 200 rechtswirksame Bebauungspläne; über 80 Bebauungspläne befinden sich in Aufstellung oder sollen geändert werden. Aus dem Bebauungsplan kann z. B. abgelesen werden, welche Nutzungsart, welche Bebauungsdichte oder welche Bauformen für die einzelnen Grundstücke festgesetzt sind. Meist sind über sogenannte Baulinien und Baugrenzen die überbaubaren Flächen innerhalb der Baugrundstücke beschränkt. Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen, die Festsetzungen des Planes sind für den Grundstückseigentümer rechtsverbindlich. Er ist Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren.

Bebauungspläne werden in einem aufwändigen Verfahren mit einer mehrstufigen Bürger- und Behördenbeteiligung erlassen. Zum Bebauungsplanverfahren gehört auch die sogenannte Umweltprüfung, welche die erheblichen Auswirkungen einer Planung auf die Belange von Natur und Landschaft untersucht. Im Ergebnis der Umweltprüfung werden in den meisten Bebauungsplänen ausgewählte Maßnahmen zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt, um die zu erwartenden negativen Auswirkungen auszugleichen.

Zuständigkeitshalber wird unterschieden zwischen "altem", dass heißt geltendem Planungsrecht (Bebauungspläne und andere städtebauliche Satzungen) und "neuem", dass heißt noch zu schaffendem Planungsrecht.

Auskünfte zu bereits vorhandenem Planungsrecht erteilt die Abteilung 4/3 ⋅ Servicestelle Bauberatung (Herr Hahn, Frau Pletz, Frau Rubertus).

Auskünfte zu beabsichtigten oder laufenden Planverfahren erteilt die Arbeitsgruppe 4/5-2 ⋅ Stadtplanung (Herr Schneider).

Weitere Informationen siehe auch: Vorhabenbezogener Bebauungsplan.

Ansprechperson

Herr Hahn
Raum: 222
Servicestelle Bauberatung: Siegen, Kaan-Marienborn, Bürbach, Feuersbach, Breitenbach, Volnsberg, Niederschelden (Dreisbach) bis Autobahnbrücke

Abteilung 4/3 ⋅ Bauaufsicht

Gebäude:

Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

Sprech-/Öffnungszeiten:

Bitte informieren Sie sich in der Rubrik »Sprech-/Öffnungszeiten« über die individuellen Öffnungszeiten der Organisationseinheit, die Sie erreichen möchten.

Hinweis:
Bitte beachten Sie vor der Kontaktaufnahme die örtlichen Zuständigkeitsbereiche der jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
Nachstehend finden Sie einen Link zum GeoPortal der Stadt Siegen (Übersichtskarte der eingezeichneten Bezirke und zuständigen Bezirksingenieure):

Bauaufsicht: Übersichtskarte mit Bezirkseinteilung und zuständigen Bezirksingenieuren (GeoPortal der Stadt Siegen).

Erstkontakt

Ein Erstkontakt kann über die "Servicestelle Bauberatung" erfolgen:

Telefon: (0271) 404-3291, 404-3286, 404-3284.

Formulare Bauaufsicht

Formulare für Antragsverfahren finden Sie hier ...

Telefon: (0271) 404-3286
Telefax: (0271) 404-36-3286
E-Mail: s.hahn(at)siegen.de
Frau Pletz
Raum: 202
Bauaufsicht

Abteilung 4/3 ⋅ Bauaufsicht

Gebäude:

Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

Sprech-/Öffnungszeiten:

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Hinweis:
Bitte beachten Sie vor der Kontaktaufnahme die örtlichen Zuständigkeitsbereiche der jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
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Bauaufsicht: Übersichtskarte mit Bezirkseinteilung und zuständigen Bezirksingenieuren (GeoPortal der Stadt Siegen).

Erstkontakt

Ein Erstkontakt kann über die "Servicestelle Bauberatung" erfolgen:

Telefon: (0271) 404-3291, 404-3286, 404-3284.

Formulare Bauaufsicht

Formulare für Antragsverfahren finden Sie hier ...

Telefon: (0271) 404-3268
Telefax: (0271) 404-36-3268
E-Mail: p.pletz(at)siegen.de
Frau Rubertus
Raum: 222
Servicestelle Bauberatung: Birlenbach, Dillnhütten, Geisweid, Langenholdinghausen, Meiswinkel, Niedersetzen, Obersetzen, Oberschelden, Weidenau, Buchen, Sohlbach, Seelbach, Trupbach, Niederschelden

Abteilung 4/3 ⋅ Bauaufsicht

Gebäude:

Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

Sprech-/Öffnungszeiten:

Bitte informieren Sie sich in der Rubrik »Sprech-/Öffnungszeiten« über die individuellen Öffnungszeiten der Organisationseinheit, die Sie erreichen möchten.

Hinweis:
Bitte beachten Sie vor der Kontaktaufnahme die örtlichen Zuständigkeitsbereiche der jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
Nachstehend finden Sie einen Link zum GeoPortal der Stadt Siegen (Übersichtskarte der eingezeichneten Bezirke und zuständigen Bezirksingenieure):

Bauaufsicht: Übersichtskarte mit Bezirkseinteilung und zuständigen Bezirksingenieuren (GeoPortal der Stadt Siegen).

Erstkontakt

Ein Erstkontakt kann über die "Servicestelle Bauberatung" erfolgen:

Telefon: (0271) 404-3291, 404-3286, 404-3284.

Formulare Bauaufsicht

Formulare für Antragsverfahren finden Sie hier ...

Telefon: (0271) 404-3291
Telefax: (0271) 404-36-3291
E-Mail: c.rubertus(at)siegen.de
Herr Schneider
Raum: 125
Arbeitsgruppenleiter 4/5-2 ⋅ Stadtplanung

Arbeitsgruppe 4/5-2 ⋅ Stadtplanung

Gebäude:

Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

Telefon: (0271) 404-3396
Telefax: (0271) 404-2739
E-Mail: pa.schneider(at)siegen.de
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