UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

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Baumschutzsatzung

Um den Schutz des Baumbestandes im besiedelten Bereich zu gewährleisten, hat die Stadt Siegen bereits im Jahr 1983 eine "Baumschutzsatzung" beschlossen. Diese Satzung wurde zwischenzeitlich mehrmals überarbeitet und datiert in ihrer aktuellen Fassung vom 23.07.2006.

Die Baumschutzsatzung regelt den Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche von Bebauungsplänen. Die Vorschriften gelten nicht in der freien Landschaft oder in Waldgebieten.

Die "Baumschutzsatzung der Stadt Siegen" finden Sie in unserem Formularbereich.

Die städtische Umweltabteilung informiert in einem Faltblatt in knapper Form über die Inhalte und Ziele der Siegener Baumschutzsatzung (siehe Formularbereich).

Für unsere türkischen Mitbürgerinnen und Mitbürger in Siegen bieten wir das Faltblatt auch in türkischer Sprache an: Die Siegener Baumschutzsatzung in türkischer Sprache (Faltblatt) 'Siegenin Agac Koruma Tüzügü' (siehe Formularbereich).

In unserem angebotenen Formularbereich finden Sie einen "Antrag auf Ausnahmegenehmigung gemäß § 6 der Baumschutzsatzung zur Entfernung eines Baumes/mehrerer Bäume"

Das Formular kann online ausgefüllt und ausgedruckt werden.

Aus gesetzlichen Gründen ist eine Zusendung des Formulares per E-Mail - bis zur Einführung der digitalen Signatur - wegen der fehlenden rechtsverbindlichen Unterschrift nicht zulässig. 

Formulare & Publikationen

Ansprechperson

Frau Selter
Raum: 601
Baumschutz, Allgemeine Verwaltung

Abteilung 4/7 ⋅ Umwelt

Gebäude:

Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

Telefon: (0271) 404-3212
Telefax: (0271) 404-36-3212
E-Mail: b.selter(at)siegen.de
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