Dienstleistungen A - Z
Bauleitplanung
Aufstellung von Bebauungsplänen und Änderung des Flächennutzungsplanes.
Zuständigkeitshalber wird unterschieden zwischen "altem", dass heißt geltendem Planungsrecht (Bebauungspläne und andere städtebauliche Satzungen) und "neuem", dass heißt noch zu schaffendem Planungsrecht.
Auskünfte zu bereits vorhandenem Planungsrecht erteilt die Abteilung 4/3 ⋅ Servicestelle Bauberatung.
Auskünfte zu beabsichtigten oder laufenden Planverfahren erteilt die Arbeitsgruppe 4/5-2 ⋅ Stadtplanung.
Gebühren:
Für Vervielfältigungen von Erläuterungsberichten, Begründungen, Bebauungsplänen je nach Anzahl und Größe.
Ansprechperson
Bauleitplanung
Arbeitsgruppe 4/5-2 ⋅ Stadtplanung
Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Telefax: (0271) 404-2739
E-Mail: s.herweg(at)siegen.de
Bauleitplanung
Arbeitsgruppe 4/5-2 ⋅ Stadtplanung
Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Telefax: (0271) 404-2739
E-Mail: s.kapitza(at)siegen.de
Arbeitsgruppenleiter 4/5-2 ⋅ Stadtplanung
Arbeitsgruppe 4/5-2 ⋅ Stadtplanung
Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Telefax: (0271) 404-2739
E-Mail: pa.schneider(at)siegen.de
Stellvertretender Arbeitsgruppenleiter | Bauleitplanung
Arbeitsgruppe 4/5-2 ⋅ Stadtplanung
Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Telefax: (0271) 404-2739
E-Mail: p.stahl(at)siegen.de