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Baulasten: Eintragung
Die Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärung, die dazu dient, baurechtswidrige Zustände heilen zu können oder nicht entstehen zu lassen. Sie wird im Zusammenhang mit einem Baugenehmigungsverfahren von der Bauaufsichtsbehörde vorbereitet und im Baulastenbuch eingetragen. Der Baulastgeber muss die Verpflichtungserklärung vor der Bauaufsichtsbehörde oder einem Notar unterschreiben.
Formulare
Formlos innerhalb eines Genehmigungsverfahrens.
Gebühren:
Gebührenpflichtig nach Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen.
- Mindestgebühr je Baulasteintragung 50,00 Euro.
Ansprechperson
Baulasten, Grundstücksteilungen
Abteilung 4/3 ⋅ Bauaufsicht
Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Sprech-/Öffnungszeiten:
Bitte informieren Sie sich in der Rubrik »Sprech-/Öffnungszeiten« über die individuellen Öffnungszeiten der Organisationseinheit, die Sie erreichen möchten.
Hinweis:
Bitte beachten Sie vor der Kontaktaufnahme die örtlichen Zuständigkeitsbereiche der jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
Nachstehend finden Sie einen Link zum GeoPortal der Stadt Siegen (Übersichtskarte der eingezeichneten Bezirke und zuständigen Bezirksingenieure):
Erstkontakt
Ein Erstkontakt kann über die "Servicestelle Bauberatung" erfolgen:
Telefon: (0271) 404-3291, 404-3286, 404-3284.
Formulare Bauaufsicht
Formulare für Antragsverfahren finden Sie hier ...
Telefon: (0271) 404-3294Telefax: (0271) 404-36-3294
E-Mail: b.krieger(at)siegen.de