UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

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Baulasten: Eintragung

Die Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärung, die dazu dient, baurechtswidrige Zustände heilen zu können oder nicht entstehen zu lassen. Sie wird im Zusammenhang mit einem Baugenehmigungsverfahren von der Bauaufsichtsbehörde vorbereitet und im Baulastenbuch eingetragen. Der Baulastgeber muss die Verpflichtungserklärung vor der Bauaufsichtsbehörde oder einem Notar unterschreiben.

Formulare

Formlos innerhalb eines Genehmigungsverfahrens.

Gebühren: 

Gebührenpflichtig nach Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen.

  • Mindestgebühr je Baulasteintragung 50,00 Euro.

Ansprechperson

Frau Krieger
Raum: 218
Baulasten, Grundstücksteilungen

Abteilung 4/3 ⋅ Bauaufsicht

Gebäude:

Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

Sprech-/Öffnungszeiten:

Bitte informieren Sie sich in der Rubrik »Sprech-/Öffnungszeiten« über die individuellen Öffnungszeiten der Organisationseinheit, die Sie erreichen möchten.

Hinweis:
Bitte beachten Sie vor der Kontaktaufnahme die örtlichen Zuständigkeitsbereiche der jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
Nachstehend finden Sie einen Link zum GeoPortal der Stadt Siegen (Übersichtskarte der eingezeichneten Bezirke und zuständigen Bezirksingenieure):

Bauaufsicht: Übersichtskarte mit Bezirkseinteilung und zuständigen Bezirksingenieuren (GeoPortal der Stadt Siegen).

Erstkontakt

Ein Erstkontakt kann über die "Servicestelle Bauberatung" erfolgen:

Telefon: (0271) 404-3291, 404-3286, 404-3284.

Formulare Bauaufsicht

Formulare für Antragsverfahren finden Sie hier ...

Telefon: (0271) 404-3294
Telefax: (0271) 404-36-3294
E-Mail: b.krieger(at)siegen.de
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