UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

Dienstleistungen A - Z

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Ausnahmegenehmigung für das Abspielen von Musikdarbietungen

Veranstaltungen, bei denen Musik auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen gespielt wird, sind nur mit einer Ausnahmegenehmigung zulässig, die von der städtischen Ordnungsabteilung erteilt wird. Bei Festen auf Privatgrundstücken, bei denen Musik gespielt wird, ist unter Umständen eine Genehmigung nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz erforderlich. Die Genehmigung hierfür erteilt ebenfalls die Ordnungsabteilung. Zu beachten ist, dass in jedem Fall die gesetzlich vorgeschriebene Nachtruhe ab 22.00 Uhr eingehalten wird.

Einen "Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 9 oder § 10 Landes-Immissionsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LImschG)" finden Sie in unserem Formularbereich (siehe: Formulare & Publikationen. 

Bei Fragen und Beschwerden wenden Sie sich bitte an die unten angegebenen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der städtischen Ordnungsverwaltung.

Formulare & Publikationen

Ansprechperson

Frau Maraz
Raum: 304
Leichensachen, Ordnungswidrigkeiten nach Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) und Ortsrecht

Arbeitsgruppe 2/2-1 ⋅ Ordnung

Gebäude:

Verwaltungsgebäude
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen

E-Mailordnungsamt(at)siegen.de 

Telefon: (0271) 404-1388
Telefax: (0271) 20534
E-Mail: f.maraz(at)siegen.de
Frau Wiedemann
Raum: 304
Leichensachen, Ordnungswidrigkeiten nach Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) und Ortsrecht, Illegale Plakatierung

Arbeitsgruppe 2/2-1 ⋅ Ordnung

Gebäude:

Verwaltungsgebäude
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen

E-Mailordnungsamt(at)siegen.de 

Telefon: (0271) 404-1514
Telefax: (0271) 20534
E-Mail: l.wiedemann(at)siegen.de
Zurück zur Übersicht.
Diese Website benutzt Cookies
Wir benutzen Cookies, um unsere Website stetig zu verbessern. Wenn Sie ohne Änderung Ihrer Cookie-Einstellungen auf unserer Seite weitersurfen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.
x