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Auskunftssperre (Eintragung nach § 51 Bundesmeldegesetz)

Eine Auskunftssperre nach § 51 Absatz 1 Bundesmeldegesetz wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann. Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet und kann auf Antrag verlängert werden. Eine Aufhebung der Auskunftssperre ist jederzeit schriftlich durch die Antragstellerin/ den Antragsteller möglich.

Die Entscheidung liegt im Ermessen der Meldebehörde (Bürgerbüro). Daher empfiehlt es sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.

Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Die Glaubhaftmachung ist durch entsprechende Nachweise (beispielsweise Urteile, gerichtliche Anordnungen, Bescheinigungen, Zeugenaussagen, ärztliche Atteste, Polizeiberichte) darzulegen.

Allein die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe (beispielsweise Mitarbeitende der Polizei, Justiz, Jugendamt, Jobcenter o. ä.) reicht nicht aus, um die Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister zu rechtfertigen.

Falls die Sperre dennoch aus beruflichen Gründen beantragt werden soll, wird eine schriftliche Bestätigung vom Arbeitgeber benötigt. Eine pauschale Begründung reicht dafür nicht aus, sondern es muss eine konkrete Gefahr vorliegen.

Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in einem der Bürgerbüros gestellt werden.

Online-Service

Alternativ besteht die Möglichkeit, den Antrag auf Auskunftssperre über den

Online-Service "Auskunftssperre: Antrag auf Eintragung in das Melderegister (§ 51 des Bundesmeldegesetzes)"

vorzunehmen.

Hinweis

Anlässlich der Eintragung von Auskunftssperren wird darauf hingewiesen, dass Ausforschungsmöglichkeiten Dritter weiterhin bestehen und Sie weitere Schutzmaßnahmen ergreifen müssen. Ihre persönlichen Daten sind nicht nur bei Ihrer zuständigen Meldebehörde hinterlegt, sondern auch bei anderen öffentlichen Stellen gespeichert (beispielsweise Finanzamt, Jugendamt, Bank, Krankenkasse, Gericht etc.). Die Möglichkeit der Sperrung von Daten in anderen Registern, wie dem Ausländerzentralregister, dem zentralem Fahrzeugregister, bei Versicherungen oder Telefonanbieter gehören ebenso dazu.

Die Eintragung der Auskunftssperre ist gebührenfrei.

Ansprechperson

Frau Bröcher
Raum: 107
Meldewesen Bürgerbüro Siegen

Arbeitsgruppe 2/3-1 ⋅ Bürgerbüro Siegen

Verwaltungsgebäude

Rathaus Siegen
Markt 2
57072 Siegen

Arbeitsgruppe 2/3-1 ⋅ Bürgerbüro

Verwaltungsgebäude

Rathaus Siegen
Markt 2
57072 Siegen

Telefon: (0271) 404-1111
Telefax: (0271) 404-1228
E-Mail: buergerbuero(at)siegen.de
Frau Chizuk
Raum: 32
Meldewesen Bürgerbüro Siegen

Arbeitsgruppe 2/3-1 ⋅ Bürgerbüro Siegen

Verwaltungsgebäude

Rathaus Siegen
Markt 2
57072 Siegen

Telefon: (0271) 404-1111
Telefax: (0271) 404-1228
E-Mail: buergerbuero(at)siegen.de
Frau Falk
Raum: 100
Meldewesen Bürgerbüro Siegen

Arbeitsgruppe 2/3-1 ⋅ Bürgerbüro Siegen

Verwaltungsgebäude

Rathaus Siegen
Markt 2
57072 Siegen

Telefon: (0271) 404-1111
Telefax: (0271) 404-1228
E-Mail: buergerbuero(at)siegen.de
Frau Grebe
Raum: Erdgeschoss
Bürgerbüro Weidenau

Arbeitsgruppe 2/3-1 ⋅ Bürgerbüro Weidenau

Verwaltungsgebäude

Rathaus Weidenau
Weidenauer Straße 211-213
57076 Siegen

Telefon: (0271) 404-1111
Telefax: (0271) 404-2027
E-Mail: buergerbuero(at)siegen.de
Frau Greis
Raum: 100
Meldewesen Bürgerbüro Siegen

Arbeitsgruppe 2/3-1 ⋅ Bürgerbüro Siegen

Verwaltungsgebäude

Rathaus Siegen
Markt 2
57072 Siegen

Telefon: (0271) 404-1111
Telefax: (0271) 404-1228
E-Mail: buergerbuero(at)siegen.de
Frau Heuel
Raum: 100
Meldewesen Bürgerbüro Geisweid

Arbeitsgruppe 2/3-1 ⋅ Bürgerbüro Geisweid

Verwaltungsgebäude

Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

Telefon: (0271) 404-1111
Telefax: (0271) 404-3404
E-Mail: buergerbuero(at)siegen.de
Herr Karabina
Raum: 100
Meldewesen Bürgerbüro Geisweid

Arbeitsgruppe 2/3-1 ⋅ Bürgerbüro Geisweid

Verwaltungsgebäude

Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

Telefon: (0271) 404-1111
Telefax: (0271) 404-3404
E-Mail: buergerbuero(at)siegen.de
Frau Kölsch
Raum: Erdgeschoss
Bürgerbüro Weidenau

Telefon: (0271) 404-1111
Telefax: (0271) 404-2027
E-Mail: buergerbuero(at)siegen.de
Frau Medau
Raum: 100
Meldewesen Bürgerbüro Siegen

Arbeitsgruppe 2/3-1 ⋅ Bürgerbüro Siegen

Verwaltungsgebäude

Rathaus Siegen
Markt 2
57072 Siegen

Telefon: (0271) 404-1111
Telefax: (0271) 404-1228
E-Mail: buergerbuero(at)siegen.de
Frau Oerter
Raum: 100
Meldewesen Bürgerbüro Siegen

Arbeitsgruppe 2/3-1 ⋅ Bürgerbüro Siegen

Verwaltungsgebäude

Rathaus Siegen
Markt 2
57072 Siegen

Telefon: (0271) 404-1111
Telefax: (0271) 404-1228
E-Mail: buergerbuero(at)siegen.de
Herr Peuker
Raum: 100
Meldewesen Bürgerbüro Siegen

Arbeitsgruppe 2/3-1 ⋅ Bürgerbüro Weidenau

Verwaltungsgebäude

Rathaus Weidenau
Weidenauer Straße 211-213
57076 Siegen

Arbeitsgruppe 2/3-1 ⋅ Bürgerbüro Siegen

Verwaltungsgebäude

Rathaus Siegen
Markt 2
57072 Siegen

Telefon: (0271) 404-1111
Telefax: (0271) 404-1228
E-Mail: buergerbuero(at)siegen.de
Frau Pfeifer
Raum: 100
Meldewesen Bürgerbüro Siegen

Arbeitsgruppe 2/3-1 ⋅ Bürgerbüro Siegen

Verwaltungsgebäude

Rathaus Siegen
Markt 2
57072 Siegen

Telefon: (0271) 404-1111
Telefax: (0271) 404-1228
E-Mail: buergerbuero(at)siegen.de
Frau Rüsche
Raum: 100
Meldewesen Bürgerbüro Siegen

Arbeitsgruppe 2/3-1 ⋅ Bürgerbüro Siegen

Verwaltungsgebäude

Rathaus Siegen
Markt 2
57072 Siegen

Telefon: (0271) 404-1111
Telefax: (0271) 404-1228
E-Mail: buergerbuero(at)siegen.de
Frau Schmidt
Raum: 100
Meldewesen Bürgerbüro Siegen

Arbeitsgruppe 2/3-1 ⋅ Bürgerbüro Siegen

Verwaltungsgebäude

Rathaus Siegen
Markt 2
57072 Siegen

Telefon: (0271) 404-1111
Telefax: (0271) 404-1228
E-Mail: buergerbuero(at)siegen.de
Frau Schmidt
Raum: 100
Meldewesen Bürgerbüro Siegen

Arbeitsgruppe 2/3-1 ⋅ Bürgerbüro Siegen

Verwaltungsgebäude

Rathaus Siegen
Markt 2
57072 Siegen

Telefon: (0271) 404-1111
Telefax: (0271) 404-1228
E-Mail: buergerbuero(at)siegen.de
Frau Schneider
Raum: 107
Arbeitsgruppenleiterin

Arbeitsgruppe 2/3-1 ⋅ Bürgerbüro

Verwaltungsgebäude

Rathaus Siegen
Markt 2
57072 Siegen

Telefon: (0271) 404-1111
Telefax: (0271) 404-1228
E-Mail: buergerbuero(at)siegen.de
Frau Schneider
Raum: 100
Meldewesen Bürgerbüro Siegen

Arbeitsgruppe 2/3-1 ⋅ Bürgerbüro Siegen

Verwaltungsgebäude

Rathaus Siegen
Markt 2
57072 Siegen

Telefon: (0271) 404-1111
Telefax: (0271) 404-1228
E-Mail: buergerbuero(at)siegen.de
Frau Schneider
Raum: 100
Meldewesen Bürgerbüro Siegen

Arbeitsgruppe 2/3-1 ⋅ Bürgerbüro Siegen

Verwaltungsgebäude

Rathaus Siegen
Markt 2
57072 Siegen

Telefon: (0271) 404-1111
Telefax: (0271) 404-1228
E-Mail: buergerbuero(at)siegen.de
Frau Schwunk
Raum: 100
Meldewesen Bürgerbüro Siegen

Arbeitsgruppe 2/3-1 ⋅ Bürgerbüro Siegen

Verwaltungsgebäude

Rathaus Siegen
Markt 2
57072 Siegen

Telefon: (0271) 404-1111
Telefax: (0271) 404-1228
E-Mail: buergerbuero(at)siegen.de
Frau Schüller
Raum: Erdgeschoss
Bürgerbüro Weidenau

Arbeitsgruppe 2/3-1 ⋅ Bürgerbüro Weidenau

Verwaltungsgebäude

Rathaus Weidenau
Weidenauer Straße 211-213
57076 Siegen

Telefon: (0271) 404-1111
Telefax: (0271) 404-2027
E-Mail: buergerbuero(at)siegen.de
Frau Steger
Raum: 100
Meldewesen Bürgerbüro Siegen

Arbeitsgruppe 2/3-1 ⋅ Bürgerbüro Siegen

Verwaltungsgebäude

Rathaus Siegen
Markt 2
57072 Siegen

Telefon: (0271) 404-1111
Telefax: (0271) 404-1228
E-Mail: buergerbuero(at)siegen.de
Frau Stoll
Raum: 100
Meldewesen Bürgerbüro Siegen

Arbeitsgruppe 2/3-1 ⋅ Bürgerbüro Siegen

Verwaltungsgebäude

Rathaus Siegen
Markt 2
57072 Siegen

Telefon: (0271) 404-1111
Telefax: (0271) 404-1228
E-Mail: buergerbuero(at)siegen.de
Frau Striegan
Raum: 100
Meldewesen Bürgerbüro Siegen

Arbeitsgruppe 2/3-1 ⋅ Bürgerbüro Siegen

Verwaltungsgebäude

Rathaus Siegen
Markt 2
57072 Siegen

Telefon: (0271) 404-1111
Telefax: (0271) 404-1228
E-Mail: buergerbuero(at)siegen.de
Frau Vitt
Raum: 100
Meldewesen Bürgerbüro Siegen

Arbeitsgruppe 2/3-1 ⋅ Bürgerbüro Siegen

Verwaltungsgebäude

Rathaus Siegen
Markt 2
57072 Siegen

Telefon: (0271) 404-1111
Telefax: (0271) 404-1288
E-Mail: buergerbuero(at)siegen.de
Herr Welzel
Raum: 100
Meldewesen Bürgerbüro Siegen

Arbeitsgruppe 2/3-1 ⋅ Bürgerbüro Siegen

Verwaltungsgebäude

Rathaus Siegen
Markt 2
57072 Siegen

Telefon: (0271) 404-1111
Telefax: (0271) 404-1228
E-Mail: buergerbuero(at)siegen.de
Frau Wirth
Raum: 100
Meldewesen Bürgerbüro Siegen

Arbeitsgruppe 2/3-1 ⋅ Bürgerbüro Weidenau

Verwaltungsgebäude

Rathaus Weidenau
Weidenauer Straße 211-213
57076 Siegen

Arbeitsgruppe 2/3-1 ⋅ Bürgerbüro Siegen

Verwaltungsgebäude

Rathaus Siegen
Markt 2
57072 Siegen

Telefon: (0271) 404-1111
Telefax: (0271) 404-1228
E-Mail: buergerbuero(at)siegen.de
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