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Aufenthaltsrecht: Visa-Verfahren
Der rechtmäßige Aufenthalt im Bundesgebiet setzt in der Regel voraus, dass Sie mit einem, dem Aufenthaltszweck, entsprechenden Visum in die Bundesrepublik Deutschland einreisen.
Die mit dem Visa-Verfahren betraute Behörde ist die in Ihrem Heimatland zuständige deutsche Auslandsvertretung. Bei dieser ist der Antrag auf Erteilung eines Visums zu einem bestimmten Aufenthaltszweck zu stellen.
Die Erteilung des Visums ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und wird durch die deutsche Auslandsvertretung entschieden. In einigen Fällen wird die Ausländerbehörde an der Entscheidung beteiligt.
Wenn Sie Informationen über die Erlangung eines Visums für einen langfristigen Aufenthalt benötigen, wenden Sie sich bitte an die zuständige deutsche Auslandsvertretung.
Gerne sind Ihnen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde behilflich.
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