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Aufenthaltsrecht: Fachkraft/ Fachkräfte
Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz haben sich die Grundlagen für einen Aufenthalt als Fachkraft im Bundesgebiet stark gewandelt.
Als Fachkraft gelten Hochschulabsolventen und Personen mit einer qualifizierten Berufsausbildung, deren Abschluss in Deutschland anerkannt ist.
Sofern Sie als Fachkraft einen Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz in Aussicht haben und sich im Inland befinden, können Sie den "Online-Service zur Erteilung/ Verlängerung eines Aufenthaltstitels" im Serviceportal der Stadtverwaltung Siegen beantragen. In vielen Fällen ist durch das Gesetz eine Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit notwendig. Daher fügen Sie Ihrem Antrag bitte das Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" (siehe: Formularbereich) bei.
Sofern Sie aus dem Ausland für eine Beschäftigung in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen, ist dafür ein Visum erforderlich. Für die Erteilung eines Visums ist die für Ihr Heimatland zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft) zuständig. Das Visumsverfahren wird innerhalb Deutschlands von der Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung NRW in Bonn [https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung02/21/zentralstelle_fachkraefteeinwanderung_nrw/index.html] betreut. Diese steht auch Ihnen als potenzielle Arbeitnehmerin/ potenzieller Arbeitnehmer, sowie auch Ihrem voraussichtlichen Arbeitgeber für Rückfragen zur Verfügung.
Darüber hinaus stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde zur Verfügung.
Weitere Serviceseiten zu diesem Thema:
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Formulare & Publikationen
- Aufenthaltsrecht: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
- Elektronischer Aufenthaltstitel: Antrag auf Erteilung/ Antrag auf Verlängerung
Ansprechperson
EU-Staaten (Staaten der Europäische Union), Freizügigkeitsrechte, Türkei, Humanitäre Aufenthalte
Arbeitsgruppe 2/3-3 ⋅ Ausländerbehörde (Ausländeramt)
Gebäude:
Rathaus Siegen
Markt 2
57072 Siegen
Telefax: (0271) 404-1225
E-Mail: abh(at)siegen.de
Studierende, Aufenthalte zur Ausbildung, Beschäftigung und Familienzusammenführung (außer Europäische Union und Türkei), Visa-Angelegenheiten, Verpflichtungserklärungen
Arbeitsgruppe 2/3-3 ⋅ Ausländerbehörde (Ausländeramt)
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Rathaus Siegen
Markt 2
57072 Siegen
Telefax: (0271) 404-1225
E-Mail: abh(at)siegen.de
Studierende, Aufenthalte zur Ausbildung, Beschäftigung und Familienzusammenführung (außer EU und Türkei), Visa-Angelegenheiten [Buchstaben Ks-Kz, J, O, P, Q, R, Z]
Arbeitsgruppe 2/3-3 ⋅ Ausländerbehörde (Ausländeramt)
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Rathaus Siegen
Markt 2
57072 Siegen
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E-Mail: abh(at)siegen.de
Studierende, Aufenthalte zur Ausbildung, Beschäftigung und Familienzusammenführung (außer EU und Türkei), Visa-Angelegenheiten [Buchstaben Ki-Kr, L, M, N, X]
Arbeitsgruppe 2/3-3 ⋅ Ausländerbehörde (Ausländeramt)
Gebäude:
Rathaus Siegen
Markt 2
57072 Siegen
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EU-Staaten (Staaten der Europäische Union), Freizügigkeitsrechte, Türkei, Humanitäre Aufenthalte
Arbeitsgruppe 2/3-3 ⋅ Ausländerbehörde (Ausländeramt)
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Studierende, Aufenthalte zur Ausbildung, Beschäftigung und Familienzusammenführung (außer EU und Türkei), Visa-Angelegenheiten [Buchstaben B, C, D, Ks-Kz, J]
Arbeitsgruppe 2/3-3 ⋅ Ausländerbehörde (Ausländeramt)
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Rathaus Siegen
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Asylangelegenheiten, Aufenthaltsrecht bei nachhaltiger Integration
Arbeitsgruppe 2/3-3 ⋅ Ausländerbehörde (Ausländeramt)
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Studierende, Aufenthalte zur Ausbildung, Beschäftigung und Familienzusammenführung (außer EU und Türkei), Visa-Angelegenheiten [Buchstaben Ki-Kr, S, T, U, V]
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Stellvertretender Arbeitsgruppenleiter | EU-Staaten (Staaten der Europäische Union), Freizügigkeitsrechte, Türkei, Humanitäre Aufenthalte
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