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Aufenthaltsrecht: Duldung
Aus verschiedenen Gründen kann es sein, dass Sie ausreisepflichtig sind. Zur Durchsetzung Ihrer Ausreiseverpflichtung stellt die Abschiebung die "Ultima Ratio" dar. Zunächst wird Ihnen in fast allen Fällen die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise gegeben. Sofern Sie weitergehende Hilfestellung für den Neuanfang in Ihrem Heimatland benötigen, können Sie sich an die Rückkehrberatung der Universitätsstadt Siegen wenden. Dort ist es möglich, logistische und finanzielle Hilfe zu beantragen.
Für den Zeitraum der Aussetzung Ihrer Abschiebung wird Ihnen eine entsprechende Bescheinigung, genannt Duldung, ausgestellt. Damit unterliegen Sie im Regelfall einer Wohnsitzverpflichtung auf den Bereich der Universitätsstadt Siegen. Zugleich kann Ihnen trotz der bestehenden Ausreiseverpflichtung unter bestimmten Voraussetzungen eine Beschäftigung erlaubt werden. Ferner besteht die Möglichkeit eine Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung zu erhalten.
Bei Fragen zögern Sie nicht, sich an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde zu wenden.
Weitere Serviceseiten zu diesem Thema:
Aufenthaltsrecht: Aufenthaltsgestattung
Ansprechperson
Studierende, Aufenthalte zur Ausbildung, Beschäftigung und Familienzusammenführung (außer Europäische Union und Türkei), Visa-Angelegenheiten, Verpflichtungserklärungen
Arbeitsgruppe 2/3-3 ⋅ Ausländerbehörde (Ausländeramt)
Gebäude:
Rathaus Siegen
Markt 2
57072 Siegen
Telefax: (0271) 404-1225
E-Mail: abh(at)siegen.de
Asylangelegenheiten, unerlaubt eingereiste Personen
Arbeitsgruppe 2/3-3 ⋅ Ausländerbehörde (Ausländeramt)
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