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Aufenthaltsrecht: Aufenthaltserlaubnis für Ihr Kind
Grundsätzlich benötigt jeder Ausländer, der sich dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten möchte, ein Aufenthaltsrecht. Auch minderjährige Kinder sind von dieser Pflicht nicht befreit.
Sofern Sie in Siegen wohnen und vor kurzem Eltern geworden sind und Ihr Kind eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, werden Sie von der Ausländerbehörde angeschrieben und in der Regel zur Vorlage eines Nationalpasses und Beantragung eines entsprechenden Aufenthaltstitels für Ihr Kind aufgefordert. Sie können sich daher bereits jetzt mit Ihren Heimatbehörden in Verbindung setzen, um die Ausstellung eines Nationalpasses für ihr Kind zu beantragen. Sobald dieser vorliegt, kann durch die Ausländerbehörde abschließend geprüft werden, welcher Aufenthaltstitel für Ihr Kind erteilt werden kann.
Sollte Ihr Kind bereits über einen Aufenthaltstitel verfügen und Sie möchten diesen verlängern lassen, können Sie die Verlängerung des Aufenthaltstitels im Serviceportal der Stadtverwaltung Siegen mit dem "Online-Service zur Erteilung/ Verlängerung eines Aufenthaltstitels" beantragen.
Alternativ können Sie das Formular "Antrag auf Erteilung/ Verlängerung eines Aufenthaltstitels" (siehe Formularbereich) ausfüllen und per E-Mail an abh(at)siegen.de senden. In diesem Fall fügen Sie Ihrem Antrag unter Benennung des Aufenthaltszwecks bitte eine Kopie des bisherigen Aufenthaltstitels bei.
Für weitergehende Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde gerne zur Verfügung.
Weitere Serviceseiten zu diesem Thema:
Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT): Der elektronische Aufenthaltstitel
Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT): Abholung eines elektronischen Aufenthaltstitels
Formulare & Publikationen
Ansprechperson
EU-Staaten (Staaten der Europäische Union), Freizügigkeitsrechte, Türkei, Humanitäre Aufenthalte
Arbeitsgruppe 2/3-3 ⋅ Ausländerbehörde (Ausländeramt)
Gebäude:
Rathaus Siegen
Markt 2
57072 Siegen
Telefax: (0271) 404-1225
E-Mail: abh(at)siegen.de
Studierende, Aufenthalte zur Ausbildung, Beschäftigung und Familienzusammenführung (außer Europäische Union und Türkei), Visa-Angelegenheiten, Verpflichtungserklärungen
Arbeitsgruppe 2/3-3 ⋅ Ausländerbehörde (Ausländeramt)
Gebäude:
Rathaus Siegen
Markt 2
57072 Siegen
Telefax: (0271) 404-1225
E-Mail: abh(at)siegen.de
Studierende, Aufenthalte zur Ausbildung, Beschäftigung und Familienzusammenführung (außer EU und Türkei), Visa-Angelegenheiten [Buchstaben Ks-Kz, J, O, P, Q, R, Z]
Arbeitsgruppe 2/3-3 ⋅ Ausländerbehörde (Ausländeramt)
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Rathaus Siegen
Markt 2
57072 Siegen
Telefax: (0271) 404-1225
E-Mail: abh(at)siegen.de
Asylangelegenheiten, unerlaubt eingereiste Personen
Arbeitsgruppe 2/3-3 ⋅ Ausländerbehörde (Ausländeramt)
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Rathaus Siegen
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57072 Siegen
Telefax: (0271) 404-1225
E-Mail: abh(at)siegen.de
Studierende, Aufenthalte zur Ausbildung, Beschäftigung und Familienzusammenführung (außer EU und Türkei), Visa-Angelegenheiten [Buchstaben Ki-Kr, L, M, N, X]
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Rathaus Siegen
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Asylangelegenheiten, unerlaubt eingereiste Personen
Arbeitsgruppe 2/3-3 ⋅ Ausländerbehörde (Ausländeramt)
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EU-Staaten (Staaten der Europäische Union), Freizügigkeitsrechte, Türkei, Humanitäre Aufenthalte
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Studierende, Aufenthalte zur Ausbildung, Beschäftigung und Familienzusammenführung (außer EU und Türkei), Visa-Angelegenheiten [Buchstaben B, C, D, Ks-Kz, J]
Arbeitsgruppe 2/3-3 ⋅ Ausländerbehörde (Ausländeramt)
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Markt 2
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Asylangelegenheiten, Aufenthaltsrecht bei nachhaltiger Integration
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Studierende, Aufenthalte zur Ausbildung, Beschäftigung und Familienzusammenführung (außer EU und Türkei), Visa-Angelegenheiten [Buchstaben Ki-Kr, S, T, U, V]
Arbeitsgruppe 2/3-3 ⋅ Ausländerbehörde (Ausländeramt)
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Asylangelegenheiten, unerlaubt eingereiste Personen
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EU-Staaten (Staaten der Europäische Union), Freizügigkeitsrechte, Türkei, Humanitäre Aufenthalte
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Stellvertretender Arbeitsgruppenleiter | EU-Staaten (Staaten der Europäische Union), Freizügigkeitsrechte, Türkei, Humanitäre Aufenthalte
Arbeitsgruppe 2/3-3 ⋅ Ausländerbehörde (Ausländeramt)
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