UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

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Asbest

Durch langjähriges Einatmen von Asbeststaub kann es zu den als Asbestose bekannten Erkrankungen der Lunge und des Rippenfells kommen. Ein Schwellenwert für die krebserregende Wirkung von Asbest existiert nicht. Als Orientierungswert des Bundesgesundheitsamtes gilt eine Konzentration von 1.000 Fasern pro Kubikmeter Raumluft.

Weitere Informationen siehe auch: Asbestprodukte.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Gerne helfen Ihnen die Ansprechpersonen des Grünen Telefons der Stadt Siegen.

Zuständige Behörde zur Überwachung von Asbestbaustellen: Bezirksregierung Arnsberg.

Ansprechperson

Herr Debus
Raum: 9
Abfallberatung

Arbeitsgruppe 2/2-3 ⋅ Stadtreinigung

Gebäude:

Verwaltungsgebäude
Fludersbach 70
57074 Siegen

Telefon: (0271) 404-4822
Telefax: (0271) 404-4810
E-Mail: p.debus(at)siegen.de
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