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Angelberechtigungsschein für Obernau- und Breitenbachtalsperre
Wie allen Kommunen im Kreisgebiet steht auch der Stadt Siegen pro Jahr eine bestimmte Anzahl von Angelberechtigungen für Talsperren des Wasserverbandes Siegen-Wittgenstein zu. Diese Angelberechtigungen werden interessierten Bürgerinnen und Bürgern, die in der Stadt Siegen wohnen, zugeteilt und diese Zuteilung an den Wasserverband weitergegeben.
Die Bewerbung für einen Angelplatz muss bis zum 31. Januar eines jeden Jahres bei der
Stadt Siegen
Arbeitsgruppe 4/5-3 ⋅ Liegenschaften
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57076 Siegen
Telefon: (0271) 404-2404
Telefax: (0271) 404-2701
eingegangen sein.
Online-Service
Zur Bewerbung Ihres Angelberechtigungsscheins nutzen Sie bitte den nachfolgenden Online-Service unseres Serviceportals:
Online-Service "Bewerbung um einen Angelberechtigungsschein".
Hinweis
- Für die persönliche Berechtigung zum Angeln wird ein Fischereischein benötigt, der bei einem Bürgerbüro Ihrer Wahl ausgestellt oder verlängert werden kann. Voraussetzung für die Beantragung eines Fischereischeines ist eine bestandene Fischerprüfung, die beim Kreis Siegen-Wittgenstein ⋅ Untere Fischereibehörde abgelegt werden kann.
- Die Angelberechtigungsscheine werden vom Wasserverband Siegen-Wittgenstein ausgestellt.
Kontakt
Wasserverband Siegen-Wittgenstein
Einheitsstraße 23
57076 Siegen
Telefon (0271) 7096-0
E-Mail: info(at)wvs.nrw
Gebühren
- 97,00 Euro (Obernau oder Breitenbach)
- 130,00 Euro (Kombi-Schein)
Die Gebühr für den Angelberechtigungsschein ist an den Wasserverband Siegen-Wittgenstein zu zahlen.
Ansprechperson
Grundbesitzabgaben für städtische Grundstücke, Angelerlaubnis für Obernau- und Breitenbachtalsperre
Arbeitsgruppe 4/5-3 ⋅ Liegenschaften
Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Telefax: (0271) 404-2701
E-Mail: u.meyer(at)siegen.de