Dienstleistungen A - Z
Altöl
Altöl darf nicht in Gewässer oder ins Erdreich gelangen (1 Liter Altöl verseucht eine Millionen Liter Wasser!). Die Händler sind gesetzlich verpflichtet, beim Kauf von Neuöl die gleiche Menge an gebrauchten Motoren- und Getriebeölen zurückzunehmen (Kassenbon aufheben). Der Vertreiber von derartigen Ölen hat ferner eine Einrichtung vorzuhalten, die es dem Selbstwechsler ermöglicht, den Ölwechsel fachgerecht durchzuführen.
Ansprechperson
Abfallberatung
Arbeitsgruppe 2/2-3 ⋅ Stadtreinigung
Gebäude:
Verwaltungsgebäude
Fludersbach 70
57074 Siegen
Telefax: (0271) 404-4810
E-Mail: p.debus(at)siegen.de