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Abgrabungen
Kies-, Lehm-, Tongruben oder Steinbrüche können ebenso wie Anschüttungen zu erheblichen Beeinträchtigungen der Landschaft durch Zerstörung der Lebensräume für Tier- und Pflanzengemeinschaften führen. Auf der anderen Seite können sich aber bei entsprechender Gestaltung ehemalige Abbauflächen zu wertvollen "Sekundärlebensräumen" entwickeln.
Zuständige Behörde:
Umweltamt des Kreises Siegen-Wittgenstein.
Ansprechperson
Altlasten, Bodenschutz
Abteilung 4/7 ⋅ Umwelt
Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Telefax: (0271) 404-36-3446
E-Mail: j.kraft(at)siegen.de