UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

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Abgemeldete/ nicht betriebsbereite Fahrzeuge

Sollte Ihnen ein abgemeldetes/ betriebsunfähiges Fahrzeug auf einer öffentlichen Verkehrsfläche im Stadtgebiet Siegen auffallen, können Sie dieses gerne der städtischen Ordnungsverwaltung per Online-Service mitteilen:

Online-Service "Mitteilung an das Ordnungsamt".

Hinweise zur Entsorgung eines Altfahrzeuges finden Sie im Branchen-Telefonbuch unter "Autoverschrottung, Autoverwertung" oder "Schrotthandel".

Ansprechperson

Frau Maraz
Raum: 304
Leichensachen, Ordnungswidrigkeiten nach Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) und Ortsrecht

Arbeitsgruppe 2/2-1 ⋅ Ordnung

Gebäude:

Verwaltungsgebäude
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen

E-Mailordnungsamt(at)siegen.de 

Telefon: (0271) 404-1388
Telefax: (0271) 20534
E-Mail: f.maraz(at)siegen.de
Frau Wiedemann
Raum: 304
Leichensachen, Ordnungswidrigkeiten nach Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) und Ortsrecht, Illegale Plakatierung

Arbeitsgruppe 2/2-1 ⋅ Ordnung

Gebäude:

Verwaltungsgebäude
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen

E-Mailordnungsamt(at)siegen.de 

Telefon: (0271) 404-1514
Telefax: (0271) 20534
E-Mail: l.wiedemann(at)siegen.de
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