UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

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Abflämmen

Der Bewuchs auf Böschungen, Feldrainen, Wegrändern und nicht bewirtschafteten Flächen darf nicht abgebrannt oder mit chemischen Mitteln niedrig gehalten oder vernichtet werden. Dieses Verbot gilt ganzjährig und erlaubt keine Ausnahmegenehmigung (§ 64 Absatz 1 Landschaftsgesetz NRW).

Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt werden.

Zuständige Behörde: 

Umweltamt des Kreises Siegen-Wittgenstein.

Ansprechperson

Herr Wiedemann, Dr.
Raum: 605
Stellvertretender Abteilungsleiter, Umweltanalyse, Umweltkataster

Abteilung 4/7 ⋅ Umwelt

Gebäude:

Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

Telefon: (0271) 404-3447
Telefax: (0271) 404-36-3447
E-Mail: m.wiedemann(at)siegen.de
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