Kinder- und Jugendbüro
Das Kinder- und Jugendbüro der Universitätsstadt ist Teil des Jugendamtes, Abteilung 5/2-1 ⋅ Kinder- und Jugendförderung.
Unser Büro befindet sich im Stadtteil Geisweid, Hüttenstraße 14, 57078 Siegen.
Die Ansprechpersonen des Kinder- und Jugendbüros stehen Kindern und Jugendlichen, Familien sowie pädagogischen Fachkräften in allen Fragen
- des Kinder- und Jugendschutzes
- erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
- gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz.
- zu freizeitpädagogischen Themen (Jugendpflege)
zur Verfügung.
Das Kinder- und Jugendbüro bietet zahlreiche Angebote, Aktionen sowie Beratung aus den Bereichen Freizeit, Bildung und Prävention an.
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Der Kinder- und Jugendschutz der Stadt Siegen macht Angebote nach § 14 SGB VIII, das heißt Angebote, die "junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen" sollen.
Zu den Themen:
- Medien,
- Gewalt,
- Sucht,
- Anti-Rassismus,
- soziales Miteinander,
werden Projekttage und bildende Angebote gestaltet.
Zu dem Thema "Sexualerziehung" wurde eine umfangreiche und vielperspektivische Materialsammlung erstellt, die vorrangig für Siegener Grundschulen zur Ausleihe zur Verfügung steht.
Dokument
Faltblatt "Sexualerziehung - Bildungskoffer für Grundschulen"
Zusätzlich bringt sich der städtische Kinder- und Jugendschutz bei Fachtagen und in verschiedenen Gremien zu Themen des erzieherischen Jugendschutzes ein.
Außerdem werden Jugendfreizeiten, Elternabende, Fortbildungen und Fachtage angeboten.
Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz
Auf Grundlage des Jugendschutzgesetzes wird mit Verordnungen und Erlassen die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch vorhersehbare und gewerbliche Einflüsse begrenzt.
Hierzu finden regelmäßige Kontrollen und Treffen von Arbeitskreisen mit entsprechenden Akteuren und Dienststellen statt.
Freizeiten/ Jugendpflege
Gesetzliche Grundlage aller nachfolgend genannten Maßnahmen im Freizeitpädagogischen Bereich sind §§ 11 bis 14 SGB VIII:
- Ferienspaßprogramm,
- Ferienfreizeiten,
- Aktion "Eine Stadt liest ein Buch",
- "Sprachcamps",
- Spielplätze.
Ferienspaßprogramm
Seit 2021 können Siegener Familien im digitalen Ferienspaßprogramm Freizeit- und Bildungsangebote städtischer Einrichtungen, Siegener Vereine und Institutionen sowie weiterer Kooperationspartner entdecken. Das Programm beinhaltet vielfältige Aktivitäten von März bis Oktober, ist online für jeden zugänglich. Es richtet sich an Kinder- und Jugendliche unabhängig von sozialer Herkunft, Sprache und sonstiger Beeinträchtigungen (inklusiv).
Ferienfreizeiten
Jährlich finden ein bis zwei Ferienfreizeiten an der Nord- und Ostsee bzw. in unseren Partnerstädten statt. Die Teilnahme steht allen Siegener Kindern/ Jugendlichen offen und ist über eine freie Anmeldung möglich. Die Teilnahmebeiträge sind moderat und für Familien mit niedrigem Einkommen vergünstigt (Siegener Ausweis)
Aktion "Eine Stadt liest ein Buch"
Jedes Jahr soll die Aktion "Eine Stadt liest ein Buch" eine willkommene Abwechslung im Schulalltag sein, aber auch einen wichtigen Beitrag zur Leseförderung leisten.
Sprachcamp
Ziel ist es Kinder im Alter von 8 bis 12 Jahren bei der Entwicklung ihrer Sprachfähigkeit zu unterstützen. Die Sprachcamps finden zwei mal jährlich in den Ferien statt und sind für die Teilnehmenden kostenfrei. In der Umsetzung wird sich stark an den Interessen und Bedürfnissen der Kinder orientiert und es werden Workshops aus den Bereichen Tanz, Natur, Musik; Bewegung, Ernährung und Kreativität angeboten. Die Teilnehmenden erhalten die Möglichkeit, einen breit gefächerten Schatz an Erfahrungen zu sammeln und sich möglichst selbsttätig zu bilden. Gleichzeit wird der vorhandene Wortschatz in der Anwendung geübt und spielerisch erweitert.
Spielplätze: Spielplatzkommission
Regelmäßig werden alle Siegener Spielplätze bereist und besichtigt und durch die Mitglieder der Spielplatzkommission bewertet. Diese Bewertung fließt als Grundlage in eine Verwaltungsvorlage zur Renovierung/ Neubau von Spielplätzen des Jugendhilfeausschusses ein.
In Kooperation mit der Grünflächenabteilung werden Hinweise zu Spielplätzen entgegen genommen und weiter bearbeitet. Alle Neuplanungen bzw. Umgestaltungen werden unter Beteiligung von Kindern sowie unter Berücksichtigung deren Interessen umgesetzt.
Anerkennung zum Träger der freien Jugendhilfe
Als Träger der freien Jugendhilfe können juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt werden, die gem. den Vorgaben in § 75 SGB VIII auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig sind.
Oft ist eine Anerkennung Voraussetzung um Fördermittel für die Durchführung von Maßnahmen und Projekten auf dem Gebiet der Jugendhilfe zu beantragen um beispielsweise Mitglied im Stadtjugendring Siegen zu werden. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Siegen entscheidet über die Anerkennung.
Weitere Informationen (Antragsformulare etc.) können bei den Ansprechpersonen des Kinder- und Jugendbüros angefragt werden.