Begrünung (Klimafolgenanpassung)
Gerade Städte haben mit höheren Maximal- und Durchschnittstemperaturen zu kämpfen, wegen des hohen Bebauungs- und Versiegelungsgrades. Die Schaffung von Grünanlagen für die Erholung macht eine Stadt nicht nur lebenswerter. Bei entsprechender Planung bieten Grünanlagen auch Schutz vor Überschwemmungen. Zusammen mit Fassadenbegrünung tragen sie dazu bei, die Hitzebelastung im Sommer zu reduzieren und die Luft von Schadstoffen zu reinigen. Mit kleinem Budget machbar sind zudem Dach- und Fassadenbegrünungen.
Mit dem Gründachkataster NRW liegt nun ein flächendeckendes Potenzialkataster für Nordrhein-Westfalen vor, welches für fast jede Dachfläche Informationen liefert, ob die Dachfläche für die Gründachnachrüstung geeignet ist und wenn ja, welche Vorteile damit verbunden sind und welche ungefähren Kosten eine Nachrüstung nach sich zieht.
Bis zu 50 Prozent Kostenübernahme bei Dach- und Fassadenbegrünung für Unternehmen und Bürger beim Kreis sichern
Starkregen, Hitzeinseln, Trockenheit und Borkenkäferbefall - diese Phänomene sind Beispiele für das sich wandelnde Klima in vielen Siedlungsgebieten. In der Stadt Siegen besteht ein großes Potenzial für Dach- und Fassadenbegrünungen. Gerade die Corona-Krise hat gezeigt, wie wichtig Grünfächen für die Menschen - nicht nur - in den Städten sind. Grün in unmittelbarer Wohnungs- oder Arbeitsnähe ist von enormer Bedeutung für das Wohlbefinden. Gleichzeitig erfordert der Klimawandel, in den Siedlungsgebieten mögliche negative Folgen von zunehmender Hitze und Starkregen durch Vorsorgemaßnahmen zu vermeiden oder zu reduzieren.
Sie wollen das Dach des eigenen Hauses oder das Hallendach des Unternehmens sanieren?
Schon mal an eine Dach- der Fassadenbegrünung gedacht? Der Kreis Siegen-Wittgenstein bietet auch 2023 Antragsstellenden aus allen Kreisangehörigen Kommunen die Möglichkeit Fördermittel für Dach- und Fassadenbegrünungsprojekte zu bekommen. Dazu werden Landesmittel aus der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Klimawandelvorsorge in Kommunen (RL KliWaVo) an Dritte weitergeleitet. Die Antragsstellung erfolgt über das Serviceportal des Kreises. Die Förderung kann auch für gewerblich genutzte Gebäude in Anspruch genommen werden. Das Förderprogramm sieht eine Kostenübernahme von bis zu 50 Prozent vor. Vorbehaltlich eines Kreistagsbeschlusses wird der Kreis die Abwicklung des Förderprogramms für die zehn kooperierenden Kommunen, darunter die Stadt Siegen, übernehmen. Dazu zählen bei privaten oder gewerblichen Projekten insbesondere Maßnahmen der Begrünung an Gebäuden, die sich positiv auf Verdunstung, Kühlung und Regenwasserrückhaltung vor Ort auswirken. Übrigens schließen sich Dachbegrünungen und Photovoltaik-Anlagen nicht automatisch gegenseitig aus. Es gibt gute Beispiele dafür, wie sich beide Dachnutzungsformen hervorragend kombinieren lassen.
Solargründach: Vorzüge von Photovoltaik und Dachbegrünung kombinieren
Dach- und Fassadenbegrünung bieten Mehrwerte
Daraus würden vielfältige Mehrwerte für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung resultieren. Dazu gehören die Wärmedämmung im Winter sowie der Hitzeschutz im Sommer mit verminderten Energiekosten und CO2-Emissionen, die Erhöhung des Wirkungsgrades von Photovoltaik-Dachanlagen durch die Verdunstungskühlung. Im Sinne der Klimafolgenanpassung sind die Verbesserung des Mikroklimas und die Zurückhaltung von Überschusswasser bei starkem Regen zu nennen. Weitere Vorteile sind die optische Aufwertung durch die Begrünung, bei korrekter Ausführung der Schutz der Dachkonstruktion mit Verlängerung der Dachlebensdauer, die gute Schallabsorption, die Filterung von Luftschadstoffen und Feinstaub und die Schaffung von Lebensraum beispielsweise für Insekten.
Die Interessensbekundungen und Anträge für geplante Projekte sollen dazu zunächst an die Ansprechpartner der einzelnen Kommunen, also in Siegen an die Stabsstelle Klimaschutz, gerichtet werden. Auf Basis der eingereichten Interessensbekundungen wird der Kreis zunächst die Fördermittel aus dem Sonderprogramm beantragen, um diese dann an die Interessenten gestellten Förderanträge weiterzugeben. Die Ausführung der Maßnahmen darf erst nach Bewilligung der Förderung begonnen werden.
Begrünungen auf Carports oder Garagen können unter Vorbehalt der Bewilligung entsprechender Haushaltsmittel auf Basis des bestehenden Förderprogramms der Stadt Siegen beantragt werden.
Antragsformular
Anträge für förderfähige Maßnahmen können ab sofort gestellt werden. Die Förderung vom Land beträgt bis zu 50 Prozent.
Das Antragsformular auf Gewährung eines Zuschusses für eine Dach- oder Fassadenbegrünung finden Interessierte im Serviceportal des Kreises Siegen-Wittgenstein:
Zum Online-Service "Dach- oder Fassadenbegrünung - Zuschuss-Antrag" ...
Förderprogramm Dach- und Fassadenbegrünung der Stadt Siegen
Die Begrünung von Dächern und Fassaden vermindert die Aufheizung von Gebäuden während der sommerlichen Hitzeperioden. Die Dachbegrünung hat zudem zahlreiche weitere Vorteile. Neben dem Beitrag zur Artenvielfalt, dient sie der Speicherung von Niederschlagswasser als Beitrag zur Starkregenvorsorge, speichert Kohlenstoff und erhöht bei einer Kombination mit einer Photovoltaikanlage deren Energieausbeute. Die Stadt Siegen hat für Hauseigentümer daher ein Förderprogramm Dach- und Fassadenbegrünung zur Förderung von privaten Dach- und Fassadenbegrünungen aufgelegt:
Erweiterung Schlosspark
Seit Mai 2020 läuft die Erweiterung des Schlossparkes in Siegen. Die Schlosspark-Erweiterung auf dem Gelände der ehemaligen Jugendherberge ist Teil des laufenden Städtebauförderprojekts "Rund um den Siegberg", mit dem Ziel die Oberstadt attraktiver zu machen und das gesamte städtische Erscheinungsbild weiter voran zu bringen. Die städtische Grünflächenabteilung hat die Bauleitung inne und plant die Fertigstellung im Sommer 2021.