Die Umweltzone Siegen
Am 1. Januar 2015 ist der Luftreinhalteplan Siegen in Kraft getreten, der von der Bezirksregierung Arnsberg für das Stadtgebiet Siegen aufgestellt wurde. Danach gilt für Teile der Siegener Innenstadt seit dem 1. Januar 2015 eine Umweltzone, in die nur noch Fahrzeuge mit der grünen Plakette einfahren dürfen.
Die Stadtverwaltung hat nachfolgend Informationen rund um dieses Thema zusammengestellt. Hier finden Sie Ansprechpartner/innen und Einzelheiten zu den Regelungen der Umweltzone.
Luftreinhalteplan Siegen
Luftreinhalteplan Siegen 2014.
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Luftreinhalteplans Siegen.
Für den nachfolgend aufgeführten Stadtbereich in Siegen wird eine Umweltzone eingerichtet
[Zeichen 270.1, 270.2 Straßenverkehrsordnung (StVO)]
Beschreibung der Umweltzone Siegen.
Ausnahmen von Verkehrsverboten in der Umweltzone Siegen
Befreiungen von Verkehrsverboten in Umweltzonen in Nordrhein-Westfalen.
Formulare zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung/Nichtnachrüstbarkeit - Befreiung von Amts wegen
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot in der Umweltzone für Gewerbetreibende.
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot in der Umweltzone für Privatpersonen.
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot in der Umweltzone für Wohnmobile.
Für Fahrzeuge, die keine Ausnahmegenehmigung (Nichtnachrüstbarkeit - Befreiung von Amts wegen) benötigen, gilt nachfolgendes Formular:
Bestätigung zum Nachweis der Nichtnachrüstbarkeit.
Häufig gestellte Fragen mit Antworten zur Siegener Umweltzone
Fragen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Siegener Umweltzone.
Weitere Informationen zu Umweltzonen
Das Umweltbundesamt gibt einen Überblick über die bestehenden und geplanten Umweltzonen in Deutschland:
Das Umweltministerium NRW hat Informationen, unter anderem zur Gesundheit und zur Nachrüstung von Fahrzeugen, zusammengestellt:
Informationen zur Gesundheit und zur Nachrüstung für Fahrzeuge.
Förderung von Partikelminderungssystemen bei Dieselfahrzeugen
Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA) erhalten Sie Informationen zur "Richtlinie zur Förderung des nachträglichen Einbaus von Partikelminderungssystemen bei Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen mit Selbstzündungsmotor (Diesel)" sowie ein entsprechendes elektronisches Antragsformular.
Ansprechpartner/innen
Fragen zu Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone und zu Plaketten:
Telefon: (0271) 404-3324 (nur vormittags!)
Fragen zum Luftreinhalteplan Siegen und allgemein zur Umweltzone:
Telefon: (0271) 404-3448