UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

Nachbarstreitigkeiten wegen Bäumen und Sträuchern

Gelegentlich geraten Nachbarn wegen grenznaher Bäume und Sträucher miteinander in Streit. Auslöser der Meinungsverschiedenheiten sind dabei meistens folgende Einwirkungen von Gehölzen auf das Nachbargrundstück:

  • Pflanzabstände von Bäumen und Sträuchern entlang der Grundstücksgrenze
  • Überhang von Ästen
  • Verschattung der Nachbargrundstücks
  • Eindringen von Wurzeln auf das Nachbargrundstück
  • Laubfall im Herbst

Derartige Probleme versucht das  Nachbarrechtsgesetz Nordrhein-Westfalen (NachbG NRW)  §§ 41 ff.) zu regeln. Einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen zu grenznahen Gehölzen gibt Ihnen die Broschüre "Rechtsprobleme an der Gartengrenze" des Justizministeriums NRW, die Sie kostenlos bei der Abteilung Umwelt der Stadt Siegen erhalten.

Als pdf-Datei können Sie die Broschüre "Was Sie über Rechtsprobleme an der Gartengrenze wissen sollten." auch von der Internetseite des NRW Justizministeriums herunterladen.

Hierbei sollten Sie Folgendes beachten:

Bei Unstimmigkeiten über Bäume und Sträucher an der Grundstücksgrenze handelt es sich um privatrechtliche Auseinandersetzungen, auf die die Stadt Siegen in der Regel keinen Einfluss hat und auch keinen Einfluss nehmen kann. Hier ist also eine Einigung unter Nachbarn erforderlich. Ist eine gütliche Einigung nicht erreichbar, ist notfalls der zivilrechtliche Rechtsweg zu beschreiten. Bevor Sie allerdings vor Gericht gehen, haben Sie die Verpflichtung, eine außergerichtliche Schlichtung unter Hinzuziehung einer dafür bestellten Schiedsperson zu suchen.

Welche Schiedsperson in Ihrem Wohnbezirk tätig ist, erfahren Sie hier ...

Bundesweit wurden von Gerichten bereits zahlreiche Urteile zu Streitigkeiten mit Bäumen gefällt. Eine Auswahl hierüber erhalten Sie unter den folgenden Internet-Adressen:

www.baumportal.de
www.baumpruefung.de

Betreffen die Meinungsunterschiede Bäume, die durch die Baumschutzsatzung der Stadt Siegen geschützt sind, empfiehlt es sich, frühzeitig ein Gespräch mit der städtischen Abteilung Umwelt zu suchen. Nicht selten können bereits auf diesem Wege die Beeinträchtigungen zum Beispiel durch einen Rückschnitt der Bäume vermindert oder beseitigt werden.

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