UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

Baumschutzsatzung

Schützenswerter Baum in Siegen

Um den Schutz des Baumbestandes im besiedelten Bereich zu gewährleisten, hat die Stadt Siegen bereits im Jahr 1983 eine "Baumschutzsatzung" beschlossen. Diese Satzung wurde zwischenzeitlich mehrmals überarbeitet und datiert in ihrer aktuellen Fassung vom 23. Juli 2006.

Die Baumschutzsatzung regelt den Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche von Bebauungsplänen. Die Vorschriften gelten nicht in der freien Landschaft oder in Waldgebieten.

Die Baumschutzsatzung finden Sie hier:

Baumschutzsatzung der Stadt Siegen.

Die städtische Umweltabteilung informiert mit nachfolgendem Faltblatt in knapper Form über die Inhalte und Ziele der Siegener Baumschutzsatzung:

Die Siegener Baumschutzsatzung (Faltblatt).

Für unsere türkischen Mitbürgerinnen und Mitbürger in Siegen bieten wir das Faltblatt auch in türkischer Sprache an:

Die Siegener Baumschutzsatzung in türkischer Sprache (Faltblatt) 'Siegenin Agac Koruma Tüzügü'.

Das Faltblatt kann bei der städtischen Umweltabteilung kostenlos telefonisch [Telefon: (0271) 404-3214] angefordert werden. 

Formular

In unserem angebotenen Formularbereich finden Sie einen

Antrag auf Ausnahmegenehmigung gemäß § 6 der Baumschutzsatzung zur Entfernung eines Baumes/mehrer Bäume.

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