Sicherheit und Ordnung des Verkehrs
Nach eingehender Prüfung und Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger und der Polizei werden verkehrsregelnde und verkehrslenkende Maßnahmen zur Sicherheit und Ordnung des Verkehrs angeordnet.
Dies sind beispielsweise:
- Aufstellung von Parkverbotszeichen, Einrichtung von Parkverbotszonen;
- Regelungen der Geschwindigkeiten bei Straßen und Plätzen;
- Erarbeitung und Veröffentlichung von Schulwegplänen (nicht verpflichtend), Maßnahmen zur Schulwegsicherung;
- Bewohnerparkausweise, Behindertenparkausweise, Handwerkerausnahmegenehmigungen, Pflege und sonstige Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen;
- Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum (Containeraufstellung, Kranaufstellung in Verbindung mit veränderten Verkehrsführungen);
- Veranstaltungen, Straßenfeste;
- Ausnahmegenehmigung Umweltzone, Sondernutzungen.
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