Öffentlicher Personennahverkehr
Die Planung und Organisation des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist im Regionalisierungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt. In Siegen ist dafür zuständig der Kreis Siegen-Wittgenstein als Aufgabenträger für den ÖPNV, wobei der Kreis dem Zweckverband Personennahverkehr Westfalen-Süd (ZWS) die Planung und Organisation übertragen hat.
Informationen rund um den ÖPNV (Fahrpläne und Tarife) erhalten Sie unter:
Zweckverband Personennahverkehr Westfalen-Süd (ZWS).
Für die Modernisierung und Unterhaltung aller Busbahnhöfe, Haltestellen und Park+Ride-Anlagen ist die Stadt Siegen zuständig. Hier ist die Stadt Siegen bemüht, alle wichtigen der insgesamt 680 vorhandenen Haltestellen in Ausbauabschnitten zu modernisieren, um insbesondere den Zugang in die Verkehrsmittel barrierefrei zu ermöglichen.
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