Koordinierungsstelle Tiefbau
Alle Aufgrabungen der Ver- und Entsorgsbetriebe sowie privater Bauherren im öffentlichen Verkehrsraum werden bei der Koordinierungsstelle erfasst, genehmigt, kontrolliert und nach Fertigstellung abgenommen.
Dazu gehören Aufgrabungen für das Verlegen von Kanal-, Gas- und Wasserleitungen ebenso wie Aufgrabungen für das Verlegen von Telefon-, Breitband-, Strom- oder Signalkabeln.
Private Bauherren benötigen eine Aufbruchgenehmigung für Bordsteinabsenkungen im Bereich von Grundstückseinfahrten oder Garagen. Sämtliche Tiefbauarbeiten dürfen nur von fachkundigen Straßen- und Tiefbaufirmen ausgeführt werden.
Weitere Informationen ...
Unsere Ansprechpartner/-innen stehen Ihnen gern für weitere Informationen zur Verfügung ...