UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

Koordinierungsstelle Tiefbau

Alle Aufgrabungen der Ver- und Entsorgsbetriebe sowie privater Bauherren im öffentlichen Verkehrsraum werden bei der Koordinierungsstelle erfasst, genehmigt, kontrolliert und nach Fertigstellung abgenommen.

Dazu gehören Aufgrabungen für das Verlegen von Kanal-, Gas- und Wasserleitungen ebenso wie Aufgrabungen für das Verlegen von Telefon-, Breitband-, Strom- oder Signalkabeln.

Private Bauherren benötigen eine Aufbruchgenehmigung für Bordsteinabsenkungen im Bereich von Grundstückseinfahrten oder Garagen. Sämtliche Tiefbauarbeiten dürfen nur von fachkundigen Straßen- und Tiefbaufirmen ausgeführt werden.

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