Ausnahmegenehmigungen
Außerdem erteilt die Straßenverkehrsbehörde der Universitätsstadt Siegen Ausnahmegenehmigungen. Nach eingehender Prüfung können Ausnahmen von der allgemeinen Nutzung der öffentlichen Verkehrsflächen genehmigt werden, wie beispielsweise
- Regelungen für Schwerbehinderte
- Parkausweise in Bewohnerparkzonen
- Regelungen für Handwerker in Fußgängerzonen, Parkverbotsbereichen usw.
- Genehmigungen für Schwertransporte
- Genehmigungen für die Aufstellung von Baukränen, Containern usw.
- Genehmigungen und verkehrsregelnde Auflagen bei Veranstaltungen wie Straßenfesten, sportlichen Veranstaltungen usw.
- Ausnahmegenehmigungen für Pflegedienste und Ärzte
- Gurt- und Helmpflicht
- Umzüge.
Weitere Informationen rund um das Thema "Anwohnerparken" finden Sie hier ...