UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

Ausnahmegenehmigungen/ Parkerleichterungen für Handwerker/ Soziale Dienste (Straßenverkehr/ öffentliche Verkehrsflächen)

n begründeten Ausnahmefällen erteilt die Straßenverkehrsbehörde der Universitätsstadt Siegen Ausnahmegenehmigungen bzw. Parkerleichterungen.

Nach eingehender Prüfung können Ausnahmen von der allgemeinen Nutzung der öffentlichen Verkehrsflächen genehmigt werden, wie beispielsweise

  • Regelungen für Schwerbehinderte;
  • Parkausweise in Bewohnerparkzonen;
  • Regelungen für Handwerker in Fußgängerzonen, Parkverbotsbereichen usw.;
  • Genehmigungen für Schwertransporte;
  • Genehmigungen für die Aufstellung von Baukränen, Containern usw.;
  • Genehmigungen und verkehrsregelnde Auflagen bei Veranstaltungen wie Straßenfesten, sportlichen Veranstaltungen usw.;
  • Ausnahmegenehmigungen für Pflegedienste und Ärzte;
  • Gurt- und Helmpflicht;
  • Umzüge.

Online-Service

Eine Parkerleichterung nach § 46 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung kann mit dem 

Online-Service "Ausnahmegenehmigung: Antrag auf Erteilung einer Parkerleichterung (Handwerker/ Soziale Dienste)"

beantragt werden.

Weitere Informationen siehe auch: Anwohnerparken.

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