Ausnahmegenehmigungen/ Parkerleichterungen für Handwerker/ Soziale Dienste (Straßenverkehr/ öffentliche Verkehrsflächen)
n begründeten Ausnahmefällen erteilt die Straßenverkehrsbehörde der Universitätsstadt Siegen Ausnahmegenehmigungen bzw. Parkerleichterungen.
Nach eingehender Prüfung können Ausnahmen von der allgemeinen Nutzung der öffentlichen Verkehrsflächen genehmigt werden, wie beispielsweise
- Regelungen für Schwerbehinderte;
- Parkausweise in Bewohnerparkzonen;
- Regelungen für Handwerker in Fußgängerzonen, Parkverbotsbereichen usw.;
- Genehmigungen für Schwertransporte;
- Genehmigungen für die Aufstellung von Baukränen, Containern usw.;
- Genehmigungen und verkehrsregelnde Auflagen bei Veranstaltungen wie Straßenfesten, sportlichen Veranstaltungen usw.;
- Ausnahmegenehmigungen für Pflegedienste und Ärzte;
- Gurt- und Helmpflicht;
- Umzüge.
Online-Service
Eine Parkerleichterung nach § 46 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung kann mit dem
beantragt werden.
Weitere Informationen siehe auch: Anwohnerparken.