UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

Reisepass (ePass = elektronischer Reisepass)

Seit dem 1. November 2007 gibt es die sogenannte 2. Generation der elektronischen Reisepässe (kurz "ePass") mit biometrischen Merkmalen eingeführt. Auf einem Chip, der sich in der Passdecke befindet, sind die Personendaten und das Foto gespeichert, die sich in der lesbaren Seite des Passes befinden. Zusätzlich werden dort noch zwei Finderabdrücke gespeichert.

Mit Einführung des "ePasses" haben sich auch die Anforderungen für das Passfoto geändert; verlangt wird eine Frontalaufnahme nach internationalem Standard.

Mit dieser Ausstattung des elektronischen Reisepasses, sind die durch den Europarat gesetzten EU-einheitlichen Anforderungen erfüllt. Somit ist der deutsche Reisepass einer der fälschungssichersten Reisedokumente der Welt. Er bietet zusätzlich höheren Schutz vor Missbrauch, denn durch Prüfung der biometrischen Merkmale im Chip kann festgestellt werden, ob Pass und Person wirklich zusammengehören.

Wenn Sie in Siegen Ihren Hauptwohnsitz haben und Deutsche/r sind, können Sie ab dem 12. Lebensjahr einen Reisepass in einem Bürgerbüro Ihrer Wahl beantragen. Bei der Antragstellung werden die Fingerabdrücke erfasst, indem man die Finger auf die Glasscheibe eines Scanners legt. Mit der Aushändigung des Passes einige Wochen später, wird der Fingerabdruck bei der Meldebehörde gelöscht und bleibt nur noch dauerhaft in Ihrem Reisepass gespeichert.

Alle Bürgerbüros in Eiserfeld, Geisweid, Siegen und Weidenau sind mit Lesegeräten ausgestattet, an denen interessierte Passinhaber Ihre auf dem Chip gespeicherten Daten einsehen können.

Der Reisepass kann mit Vollendung des 12. Lebensjahres beantragt werden.

Durch die Einführung des "ePasses" ändern sich auch die Bestimmungen für den Kinderreisepass. Der Kinderreisepass wird für 1 Jahr ausgestellt.

Um einen Reisepass zu beantragen, müssen Sie persönlich vorsprechen.

Eine Verlängerung des Reisepasses ist grundsätzlich nicht möglich; es ist immer eine Neubeantragung notwendig.

Was wird benötigt?

Für die Antragstellung benötigen Sie:

  • Ein aktuelles Lichtbild (Passfoto), welches den neuen biometischen Standard erfüllt [siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei, Berlin]. Bei Nutzung des Selbstbedienungsterminals ist ein Anfertigen und Mitbringen eines Lichtbildes nicht mehr erforderlich. Dieser erweiterte Bürgerservice steht in den Bürgerbüros Siegen und Weidenau zur Verfügung.
  • Ihren alten Reisepass - auch wenn dieser bereits seit geraumer Zeit abgelaufen ist oder
  • Ihren Personalausweis.
  • Die Vorlage Ihrer Geburts-/Abstammungsurkunde oder Heirats-/Eheurkunde wird empfohlen.

Reisepass für Eingebürgerte ...

Wurden Sie eingebürgert, benötigen Sie

  • den Pass oder Ausweis Ihres bisherigen Heimatlandes (oder eine Kopie),
  • Ihre Einbürgerungsurkunde,
  • ein aktuelles Lichtbild (Passfoto), welches den neuen biometischen Standard erfüllt [siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei, Berlin]. Bei Nutzung des Selbstbedienungsterminals ist ein Anfertigen und Mitbringen eines Lichtbildes nicht mehr erforderlich. Dieser erweiterte Bürgerservice steht in den Bürgerbüros Siegen und Weidenau zur Verfügung.
  • Ihre Geburts-/Abstammungs- oder Heiratsurkunde.

Selbstbedienungsterminals

Mit Hilfe des Selbstbedienungsterminals können Siegener Bürgerinnen und Bürger die für die Beantragung eines deutschen Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass sowie die vorläufigen Ausweisdokumente) notwendigen biometrischen Daten wie Foto, Unterschrift und Fingerabdrücke bereits vor der Antragstellung erfassen und digitalisieren lassen. Das Foto wird nicht mehr ausgedruckt, sondern digital in das Fachverfahren übertragen. Dort stehen die erfassten Daten anschließend den Mitarbeiter/innen der Bürgerbüros Siegen und Weidenau für die Antragstellung zur Verfügung.

Detaillierte Informationen zu den Selbstbedienungsterminals erhalten Sie hier ...

Reisepass für Vielreisende (48-Seiten-Pass)

Der 48-Seiten-Pass wurde auf Wunsch des Bundesministeriums des Innern und des Auswärtigen Amts in Zusammenarbeit mit der Bundesdruckerei GmbH eingeführt. Dieser Pass enthält im Vergleich zum herkömmlichen Reisepass 16 zusätzliche Seiten für Visaeinträge. Daher ist er besonders für Geschäftsleute und Vielreisende von Interesse.

Reisepass "Express" (Expresspass)

In eiligen Fällen können Sie eine "Express-Ausstellung" des Reisepasses beantragen. Dieser kann innerhalb von 72 Stunden (Wochenende nicht mitgerechnet) geliefert werden.

Gebühren/Gültigkeit

Reisepass ...

  • 37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren mit einer Gültigkeit von 6 Jahren (Dokument umfasst 32 Seiten)
  • 59,50 Euro für Personen unter 24 Jahren mit einer Gültigkeit von 6 Jahren (Dokument umfasst 48 Seiten)
  • 60,00 Euro für Personen über 24 Jahre mit einer Gültigkeit von 10 Jahren (Dokument umfasst 32 Seiten)
  • 82,00 Euro für Personen über 24 Jahre mit einer Gültigkeit von 10 Jahren (Dokument umfasst 48 Seiten)
  • 5,00 Euro bei Erfassung der Daten per Selbstbedienungsterminal 
    (Hinweis: Das Anfertigen und Mitbringen eines Lichtbildes ist bei Nutzung des Selbstbedienungsterminals nicht mehr erforderlich.)

Reisepass "Express" ...

  • 69,50 Euro für Personen unter 24 Jahren mit einer Gültigkeit von 6 Jahren (Dokument umfasst 32 Seiten)
  • 91,50 Euro für Personen unter 24 Jahren mit einer Gültigkeit von 6 Jahren (Dokument umfasst 48 Seiten)
  • 92,00 Euro für Personen über 24 Jahre mit einer Gültigkeit von 10 Jahren (Dokument umfasst 32 Seiten)
  • 114,00 Euro für Personen über 24 Jahre mit einer Gültigkeit von 10 Jahren (Dokument umfasst 48 Seiten)
  • 5,00 Euro bei Erfassung der Daten per Selbstbedienungsterminal 
    (Hinweis: Das Anfertigen und Mitbringen eines Lichtbildes ist bei Nutzung des Selbstbedienungsterminals nicht mehr erforderlich.)

Die Bezahlung erfolgt bei der Beantragung. Kartenzahlung ist möglich.

Antragsstatus Reisepass/Personalausweis

Ist Ihr Ausweis oder Pass bereits da?

Ab sofort können Sie den Antragsstatus Ihres Reisepasses oder Ihres Personalausweises abfragen. Für den Status eines beantragten Ausweises bestehen folgende Möglichkeiten:

  • Antrag erstellt
  • Antrag verschickt
  • Dokument bei Meldebehörde eingetroffen
  • Antragsteller zur Abholung benachrichtigt

Für die Abfrage benötigen Sie die vollständige Seriennummer Ihres neuen (beantragten) Ausweises oder Passes und Ihr Geburtsdatum.

Zur Abfrage "Antragsstatus Reisepass/Personalausweis" ...

Abholung/Vollmacht

Wenn Sie Ihren neuen Reisepass abholen, müssen Sie den alten Reisepass vorlegen. 

Sollten Sie Ihren neuen Reisepass nicht persönlich abholen können, besteht die Möglichkeit sich durch eine spezielle Vollmacht vertreten zu lassen. Die Vollmacht können Sie mit nachfolgendem Dokument abrufen:

Vollmacht zur Abholung des Personalausweises/Reisepasses.

Verlust oder Diebstahl der Ausweispapiere

Haben Sie eines Ihrer Ausweispapiere verloren oder wurde es gestohlen? Teilen Sie dies bitte einem der Bürgerbüros mit. Sie können das schriftlich tun. Es empfiehlt sich jedoch in der Regel eine persönliche Vorsprache, da Sie sicherlich ein neues Ausweispapier beantragen wollen.

Dokument

Den Verlust Ihrer Ausweispapiere können Sie mit nachfolgendem Formular anzeigen:

Verlustanzeige Ausweispapiere.

Das Formular ist interaktiv ausfüllbar und kann ausgedruckt werden.

Aus gesetzlichen Gründen ist eine Zusendung des Formulares per E-Mail - bis zur Einführung der digitalen Signatur - wegen der fehlenden rechtsverbindlichen Unterschrift nicht zulässig.

Besonderheiten bei Antragstellung für Minderjährige

Ein Reisepass mit Fingerabdrücken wird im Regelfall für Jugendliche ab 12 Jahren ausgestellt. Nur auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern wird für ein Kind ein Reisepass ausgestellt. Bei Kindern unter sechs Jahren werden keine Fingerabdrücke aufgenommen.

Das Kind muss - unabhängig vom Alter - bei der Beantragung des Reisepasses dabei sein.

Für die Beantragung ist die persönliche Vorsprache beider gesetzlicher Vertreter mit entsprechenden Ausweispapieren unerläßlich. Sollte ein Elternteil nicht persönlich im Bürgerbüro vorsprechen können, so ist die nachfolgende Zustimmungserklärung und dessen Personalausweis oder Reisepass (keine Fotokopie!) vorzulegen.

Zustimmungserklärung (Kinderreisepass, Reisepass, Personalausweis).

Alleinerziehende Elternteile benötigen entweder den Sorgerechtsbeschluss oder eine Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt. Der Vormund benötigt einen Vormundschaftsbeschluss vom Amtsgericht.

Weitere Informationen

Die Broschüre "Alles Wissenswerte zum elektronischen Reisepass des Bundesministeriums des Innern erhalten Sie gleich hier im praktischen pdf-Format:

Broschüre: Alles Wissenswerte zum elektronischen Reisepass (ePass).

Auslandsreisen

Auskünfte über die detaillierten Einreisebestimmungen (Reise- und Sicherheitshinweise) der verschiedenen Länder finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amts.

Wichtig für USA-Reisende

Bitte informieren Sie sich über die detaillierten Einreisebestimmungen auf den Internetseiten des Auswärtigen Amts unter www.auswaertiges-amt.de oder der Amerikanischen Botschaft unter www.us-botschaft.de.

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