UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

Sofortausstattungsprogramm DigitalPakt Schule: Förderung von digitalen Sofortausstattungen an Schulen

Symbolbild Homeschooling, Quelle: Pixabay, zapCulture

Angesichts der Corona-Pandemie sowie der Ermöglichung neuer Formen des digitalen Lernens (beispielsweise von zu Hause - Homeschooling), verleiht die Universitätsstadt Siegen im Rahmen der "Richtlinie über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen (Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 - Sofortausstattungsprogramm) an Schulen und in Regionen in Nordrhein-Westfalen" mobile Endgeräte an Schülerinnen und Schüler.

Ziel ist es, die Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten, soweit hierzu ein besonderer Bedarf zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte aus Sicht der Schulen bzw. Schulträger besteht, sowie die Ausstattung von Schulen zur Erstellung professioneller Online-Lehrangebote zu verbessern.

Sofern ein häuslicher Zugriff auf ein digitales Arbeitsgerät nicht besteht, haben alle Schülerinnen und Schüler der Schulen der Universitätsstadt Siegen die Möglichkeit, temporär ein Tablet (in der Regel ein iPad) kostenfrei auszuleihen.

Die Ausleihe wird durch einen Leihvertrag zwischen den Schülerinnen und Schülern (bei nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern deren Erziehungsberechtigten) und der Schule organisiert. Auf diese Weise werden die Rahmenbedingungen der Ausleihe und die Modalitäten der Nutzung vereinbart.

Für den Fall, dass die Schülerin/ der Schüler das Gerät nicht persönlich ausleihen kann, werden zwei Möglichkeiten angeboten:

  1. Sofern ein Infektions- bzw. Quarantänefall der Schülerin/des Schülers vorliegt, der/ die Erziehungsberechtigte/n aber nicht unter Quarantäne stehen, erfolgt die Abholung des Endgeräts und die Unterschrift unter den Leihvertrag durch eine nicht unter Quarantäne stehende erziehungsberechtigte Person.
     
  2. Sofern der/ die Erziehungsberechtigte/n ebenfalls unter Quarantäne stehen, erfolgt die Abholung des Endgeräts durch eine bevollmächtigte Person unter Vorlage einer Vollmacht, die dem Leihvertrages für den Bedarfsfall angehängt ist.
    Nach entsprechender Unterzeichnung des Leihvertrags und der Vollmacht durch den/ die volljährige/n Schülerin/ Schüler bzw. Erziehungsberechtigte/n erfolgt die Weitergabe an die bevollmächtigte Person.
    Die Abholung des Endgeräts erfolgt durch die bevollmächtigte Person im Sekretariat unter Vorlage des unterschriebenen Leihvertrags und der Vollmacht.
    Serien- und Inventarnummer des herausgegebenen Geräts werden im Leihvertrag über das Sekretariat nachgetragen. Der Vertrag geht anschließend zur Unterschrift an den Schulträger (Schulverwaltung der Universitätsstadt Siegen) und wird dem Entleihenden nach Unterzeichnung zum Verbleib übersandt.

Formular "Leihvertrag/Nutzungsvereinbarung für digitale Endgeräte"

Das nachstehend angebotene PDF-Formular kann heruntergeladen und interaktiv ausgefüllt werden:

DigitalPakt Schule: Leihvertrag/ Nutzungsvereinbarung für digitale Endgeräte von Schülerinnen und Schülern.

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