Anmeldung zum Musikunterricht
Anmeldungen sind jederzeit möglich.
Für die Einteilung zum neuen Schuljahr ist Anmeldeschluss jeweils der 31. Mai. Danach werden die Unterrichtsplätze eingeteilt und Sie erhalten einen Aufnahmebescheid. Wenn wir Ihren Unterrichtswunsch sofort oder während des laufenden Schuljahres erfüllen können, bekommen Sie sofort Bescheid. Wenn einmal kein Unterrichtsplatz frei ist, wird die Anmeldung in eine Warteliste aufgenommen. Sobald dann ein Unterrichtsplatz frei wir, werden Sie benachrichtigt.
Anmeldeformular
Ihre Anmeldung zum Musikunterricht können hier und jetzt mit dem nachfolgend angebotenen Formular vornehmen:
Musikunterricht (Anmeldeformular).
Das Formular können Sie interaktiv ausfüllen, ausdrucken und uns anschließend per Post zukommen lassen.
Aus gesetzlichen Gründen ist eine Zusendung des Formulars per E-Mail - bis zur Einführung der digitalen Signatur - wegen der fehlenden rechtsverbindlichen Unterschrift nicht zulässig.
Zusätzlich liegen die Anmeldeformulare im Musikschulgebäude Frankfurter Straße 55, 57074 Siegen, aus und können dort auch ausgefüllt in den Hausbriefkasten eingeworfen werden.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Entgelt- und Schulordnung
Die
Entgeltordnung für die Fritz-Busch-Musikschule der Stadt Siegen
sowie die
Schulordnung Fritz-Busch-Musikschule der Stadt Siegen
stehen Ihnen an dieser Stelle im praktischen pdf-Format zur Verfügung.
Wann findet der Unterricht statt?
In der Regel beginnt der Unterricht mit dem neuen Schuljahr jeweils zum 1. August und endet zum Schuljahresende jeweils zum 31. Juli (bei fristgerechter Kündigung ) . Es werden aber auch während des Schuljahres Unterrichtsplätze verteilt, die durch Umzug oder andere Gründe frei werden. Die Wochentage und Uhrzeiten der Elementarkurse erfahren Sie bei der Fachbereichsleiterin Frau Löbbecke, die Termine des Instrumentalunterrichtes werden mit der Lehrkraft im Rahmen des Stundenplanes abgesprochen.
Gibt es "Schnupperstunden" oder Probeunterricht?
Für die Elementarfächer gilt eine Probezeit von 2 Monaten ab Unterrichtsbeginn. Für die Instrumentalfächer kann man sich beim jährlichen "Tag der offenen Tür" umfangreich informieren, ausprobieren und die Lehrkräfte kennen lernen. Darüber hinaus sind auf Anfrage telefonische Kontakte bzw. Beratung und Kennenlernen der Lehrkraft vor Unterrichtseinteilung möglich, eventuell nach Absprache auch ein Besuch des Unterrichtes.
Gibt es Ermäßigungen bei den Entgelten für den Musikschulunterricht?
Es gibt Ermäßigungen für Familien mit geringem Einkommen. Hierfür muss ein Antrag bei der Musikschule gestellt werden. Für Empfänger von Hartz IV-Leistungen und Hilfe zum Lebensunterhalt gibt es Ermäßigungen. Einzelheiten entnehmen Sie der Entgeltordnung oder erfragen Sie in der Geschäftsstelle der Musikschule.Für alle Musikschüler ist die Teilnahme an den Ergänzungsfächern wie Theorie, Kammermusik, Orchester, Ensemble, Band und Chor entgeltfrei.
Außerdem gibt es eine Familien- und Mehrfachermäßigung bei Belegung eines ...
- 2. Faches von 15 %
- 3. Faches von 20 %
- 4. Faches und weiterer Fächer von 25 %.
Hierbei gilt, dass das Fach mit dem höchsten Entgelt als erstes Fach zählt und die Fächer in absteigender Reihenfolge des Unterrichtsentgeltes sortiert werden. Ensemble- und Ergänzungsfächer sowie Instrumentenmieten sind von dieser Ermäßigung ausgeschlossen.
Wird bereits eine Sozialermäßigung gewährt, kann nicht zusätzlich eine Familien- und Mehrfachermäßigung gewährt werden.
Instrumentenausleihe
Instrumentalunterricht ist nur möglich, wenn ein eigenes Instrument zur Verfügung steht, auf dem man regelmäßig üben kann. Zur Erleichterung des Beginns gibt es die Möglichkeit Instrumente nach Verfügbarkeit gegen ein monatliches Entgelt auszuleihen (Streichinstrumente, Holzblasinstrumente und Blechblasinstrumente sowie Akkordeons). Die Gebühren entnehmen Sie bitte der Entgeltordnung.
Kündigung
Der Unterricht endet mit der schriftlichen Kündigung durch die Erziehungsberechtigten bzw. durch den erwachsenen Musikschüler. Eine Kündigung ist nur zum Ende eines Schuljahres möglich. Sie muss spätestens bis zum 31. Mai schriftlich oder per Mail vorliegen.