Wohnbaulandkonzept der Stadt Siegen
Innerhalb der Rahmenbedingungen, die Landes- und Regionalplanung den Kommunen vorgeben, sowie der spezifischen Gegebenheiten im Stadtgebiet hat die Universitätsstadt Siegen die Möglichkeit, Baulandentwicklung zu betreiben.
Das vorliegende Konzept erläutert die Rahmenbedingungen der Landes- und Regionalplanung, stellt auf Basis einer möglichst objektiven Betrachtung die Bewertungsergebnisse von 90 potenziellen Wohnstandorten vor und zeigt Handlungsmöglichkeiten auf, mit deren Hilfe die Stadt in einem Planungshorizont von rund 14 Jahren eine qualitative und bedarfsorientierte Wohnbauflächenentwicklung betreiben kann.
Siegens Bevölkerungszahl bleibt laut vorliegender Prognosen langfristig etwa auf dem aktuellen Niveau - das bedeutet zugleich, dass bis 2032 ein Wohnbauflächenbedarf von rund 106 Hektar besteht. Demgegenüber stehen im gültigen Flächennutzungsplan aktuell Reserven von rund 116 Hektar, was einen Überhang von 10 Hektar bedeutet. Rechnet man jedoch einen Planungszuschlag von 20 Prozent auf den Bedarf hinzu, ergibt sich aktuell kein Handlungsbedarf zur Rücknahme von Wohnbauflächenreserven aus dem Flächennutzungsplan.
Die Frage lautet also nicht "wieviel Fläche darf entwickelt werden?", sondern "welche Flächen entsprechen den Anforderungen an bedarfsgerechtes, attraktives Bauland?" und sollen daher mit hoher Priorität realisiert werden. Unter der Prämisse, dass vor allem zentral gelegene und damit gut versorgte Standorte entwickelt werden sollen, während die eher ländlichen Lagen Bauflächen zur Deckung des Eigenbedarfes erhalten, wurde eine Prioritätenliste erstellt, die in den kommenden Jahren die städtischen Arbeitsprogramme bestimmen wird.
Von insgesamt 90 Untersuchungsflächen wurden 32 als gut bzw. besonders gut geeignet eingestuft (43,6 Hektar), 19 Flächen haben eine hohe oder sehr hohe Priorität (41 Hektar). Die zahlreich vorhandenen Baulücken mit einer Gesamtgröße von rund 35 Hektar müssen im Zusammenhang der Baulandentwicklung berücksichtigt und ihre Aktivierung gegebenenfalls durch Anwendung der angekündigten neuen rechtlichen Möglichkeiten ((z. B. Grundsteuer) erreicht werden.
Neben der Untersuchung der einzelnen Potenzialflächen im Kontext der demographischen Entwicklung der Stadtteile werden Handlungsmöglichkeiten der Kommune vorgeschlagen, deren Umsetzung zum Teil weitreichende Konsequenzen für die zukünftige Baulandentwicklung hat. Da die Verfügbarkeit von Flächen oftmals der limitierende Faktor bei der Baulandentwicklung ist, werden die Einführung einer strategischen Bodenvorratspolitik sowie die Erarbeitung eines Baulandbeschlusses im Rahmen einer aktiven Liegenschaftspolitik empfohlen und sollten zeitnah erarbeitet werden.
Die konkrete Ausgestaltung einzelner Baugebiete wird im Bebauungsplanverfahren erarbeitet und auch, welche Flächenabgrenzung im Detail zu einer Bebauung führt oder zur Gestaltung von Freiraum. Eine bauliche Angebotsvielfalt für verschiedene Zielgruppen ist durch entsprechende bauplanungsrechtliche Festsetzungen sicherzustellen. Einfamilienhäuser respektive Doppel-/Reihenhäuser sind je nach Gegebenheit der Fläche nach Möglichkeit behutsam durch Hausgruppen und Mehrfamilienhäuser zu verdichten. In zentralen Lagen sollte eine verdichtete Bebauung die Regel sein.
Ein zentrales Problem ist die Flächenverfügbarkeit, da die Kommune selbst nur über wenige Grundstücke verfügt. Es ist daher ratsam, eine aktive Liegenschaftspolitik zu betreiben, um perspektivisch einen größeren Handlungsspielraum bei der Flächenentwicklung zu haben. Dies ist zudem wichtig, um preisdämpfend auf den Bodenmarkt einzuwirken. Schlussendlich kann nur so tatsächlich Bauland geschaffen werden anstelle neuer Baulücken.
Beschluss
Das Wohnbaulandkonzept wurde politisch ausführlich beraten und mit breiter Zustimmung am 4. Juli 2018 vom Rat der Universitätsstadt Siegen einstimmig beschlossen (2 Enthaltungen).
Publikation
Das Wohnbaulandkonzept können Sie hier herunterladen:
Wohnbaulandkonzept der Stadt Siegen (33 MB).
Kontakt
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Stadt Siegen
Abteilung 4/5 ⋅ Stadtentwicklung und -planung
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