Verfügungsfonds Geisweid
Der Verfügungsfonds ist ein Instrument der Städtebauförderung. Mit diesem kann Ihre Idee im Stadtteil Siegen-Geisweid mit 50 Prozent gefördert werden. Die Projekte sollen der Stärkung und Entwicklung des Stadtteils dienen und daher vor allem im öffentlichen Raum stattfinden.
Förderfähige Projekte
Gefördert werden Projekte, die zu einem attraktiven und lebenswerten Stadtteil beitragen und einen Nutzen für die Allgemeinheit haben.
Denkbar sind beispielsweise:
- Bepflanzungen und Begrünungen,
- Anschaffung von Spielgeräten im Stadtraum,
- Einrichtung eines öffentlichen Bücherschranks,
- Straßenmöblierung,
- Lichtinstallationen,
- Kunst im öffentlichen Raum,
- Gestaltung von Plätze.
Haben Sie Ideen?
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne und klären gemeinsam, ob Ihr Projekt in unsere Förderung fällt.
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Wie kann ich einen Antrag stellen?
Anträge können bis zum 30. Juni 2024 per
eingereicht werden.
Wie erhalte ich die Förderung?
Die Förderzusage über Ihr Projekt erfolgt auf Grundlage des eingereichten Online-Services.
Die Umsetzung des Projektes darf erst nach dem Erhalt einer Förderzusage beginnen. Die Förderung wird in der Regel nach Umsetzung des Projektes ausbezahlt. Dafür müssen die vorhandenen Rechnungen eingereicht werden.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
- Online-Service: Verfügungsfonds Geisweid: Antrag auf Förderung zur Umsetzung von Projekten, Aktionen oder Maßnahmen im Rahmen des Städtebauförderprojektes "Stadtumbau West - Siegen-Geisweid"
[Sollte eine Antragstellung per Online-Service nicht möglich sein, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.]
- Kostenkalkulation.
- Bei Baumaßnahmen: Zwei Vergleichsangebote.
- Beispielbilder der Maßnahme (optional).
Woher kommen die Mittel?
Die Finanzierung der Projekte des Verfügungsfonds setzt sich zur Hälfte aus Mitteln der Städtebauförderung des Bundes und des Landes und zur anderen Hälfte aus privaten Mitteln zusammen. 50 Prozent der Gesamtkosten sind durch die Antragstellerin/ den Antragsteller zu erbringen oder durch Spenden zu finanzieren.
Wer entscheidet über meinen Förderantrag?
Bis zu einem Förderbetrag von 1.500 Euro entscheidet die Abteilung Stadtentwicklung in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung der Stadt Siegen über die Projekte. Eingereichte Projektideen, deren Fördersumme über der Grenze von 1.500 Euro liegt, bewilligt der Bezirksausschuss Geisweid in Zusammenarbeit mit der Verwaltung. Bei Bedarf kann das Projekt dort vorgestellt werden.
Richtlinie/ Allgemeine Bewilligungsbedingungen
Allgemeine Bewilligungsbedingungen der Universitätsstadt Siegen
