Förderprogramm: Erhaltung und Erneuerung dörflicher Strukturen und historische Bausubstanz
Die Universitätsstadt Siegen hat ein großes Interesse daran, ihre insgesamt 23 Stadtteile mit ihrem Ortsbild und der vorhandenen historischen Bausubstanz zu erhalten und entsprechend den gegenwärtigen und künftigen Erfordernissen nachhaltig zu entwickeln.
Mit Hilfe des Förderprogrammes möchte die Universitätsstadt Siegen Privatpersonen und eingetragene Vereine dabei unterstützen, ihre eigenen Projekte umzusetzen und somit einen Beitrag zur Erhaltung des unverwechselbaren Orts- und Landschaftscharakters zu leisten.
Bei den Zuwendungen handelt es sich um freiwillige Leistungen der Universitätsstadt Siegen.
Förderantrag | Richtlinie | Dokumente
Hinweis: Die Antragstellung auf Förderung ist ab dem 1. Januar 2023 möglich.
Richtlinie zur Erhaltung und Erneuerung dörflicher Strukturen und der historischer Bausubstanz der Stadt Siegen (Diese Richtlinie tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft.)
Allgemeine Bewilligungsbedingungen der Universitätsstadt Siegen
Wer kann einen Antrag einreichen?
Anträge können von Privatpersonen und eingetragenen Vereinen eingereicht werden.
Grundsätzlich werden Projekte und Maßnahmen gefördert, die sich innerhalb des Stadtgebiets Siegen befinden und den Förderbestimmungen der Richtlinie entsprechen. Ausgenommen sind Projekte und Maßnahmen von Privatpersonen an Dach und Fassade (inklusive Fenster und Türen) im Bereich des Städtebauförderprogramms "Rund um den Siegberg".
Was wird gefördert?
Die zu fördernden Maßnahmen sollen einen der folgenden Zwecke erfüllen:
1. Erhaltung der ortsbildprägenden und erhaltenswerten Bausubstanz
Erhaltung der ortsbildprägenden und erhaltenswerten Bausubstanz unter Berücksichtigung der nachhaltigen, dem Bedarf entsprechenden Siedlungsentwicklung und Baugestaltung und der Pflege der Baukultur.
Hierunter fallen zum Beispiel Projekte und Maßnahmen:
- zur Erhaltung und Nutzung besonders erhaltenswerter Bausubstanz und Gebäude (beispielsweise alte Backhäuser, Schulen, Scheunen und Schuppen sowie ehemalige Feuerwehrgerätehäuser oder ähnliches) oder
- zur Erhaltung und Nutzung vorhandener, ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude mit ortsbildprägendem Charakter.
Bei der Förderung von Maßnahmen von natürlichen Personen ist die Förderung auf Maßnahmen an der Gebäudehülle in traditionell handwerklicher Ausführung beschränkt.
2. Aufwertung von ortsbildprägenden Außenanlagen und Freiflächen
Hierunter fallen zum Beispiel Projekte und Maßnahmen, die
- zur Gestaltung und Entwicklung des Ortsbildes und der Einbindung der Außenanlagen und Freiflächen in die Landschaft,
- zur Gestaltung des Ortsrandes durch Obstwiesen und Hecken,
- in Form einer Grün- und Freiflächengestaltung im Stadtteil, unter Verwendung von standortgerechten, heimischen Bäumen und Sträuchern,
- zur Reduzierung der Versiegelung,
- zur Anlage von öffentlichen Plätzen (Aufenthaltsbereiche),
- zur Bewahrung von straßenbegleitenden Natursteinmauern,
- zur Instandsetzung vorhandener Einfriedungen von Grundstücken in traditionell handwerklicher Ausführung oder
- zur naturnahen Gestaltung von Wasserflächen (Teiche)
beitragen.
Höhe, Art und Umfang der Zuwendung
Wie in den vergangenen Jahren stellt die Stadt Siegen insgesamt 50.000 Euro/ Jahr zur Verfügung, um das bürgerschaftliche Engagement bei Planungen und Projekten zur nachhaltigen Verbesserung der Lebensqualität, auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung in den Stadtteilen zu unterstützen. Durch diese Mittel sollen Vereine und auch Privatpersonen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Finanzmittel Projekte zu initiieren, die die Struktur der Stadtteile stärken.
Bei der Projektförderung handelt es sich um eine Anteilsfinanzierung, bei der die Richtlinie zur Erhaltung und Erneuerung dörflicher Strukturen und der historischer Bausubstanz der Stadt Siegen gilt und die sich nach den Allgemeinen Bewilligungsbedingungen der Universitätsstadt Siegen richtet.
Fördersummen
Die Fördersummen werden auf folgender Grundlage ermittelt:
Für Eingetragene Vereine
(Förderquote 50 % der förderfähigen Brutto-Gesamtkosten)
bei Erhaltung der ortsbildprägenden und historischen Bausubstanz = maximal 10.000 Euro*
bei Aufwertung von ortsbildprägenden Außenanlagen und Freiflächen = maximal 1.000 Euro
*Beispielrechnung für eingetragene Vereine:
Eine Maßnahme kostet 60.000 Euro.
60.000 Euro x 50 % = 30.000 Euro
Die Maßnahme wird mit dem Höchstsatz von 10.000 Euro bezuschusst.
Für natürliche Personen
(Förderquote 30 % der förderfähigen Brutto-Gesamtkosten)
bei Erhaltung der ortsbildprägenden und historischen Bausubstanz = maximal 3.000 Euro**
bei Aufwertung von ortsbildprägenden Außenanlagen und Freiflächen = maximal 1.000 Euro
**Beispielrechnung für natürliche Personen
Eine Maßnahme für ein ortsbildprägendes Gebäude kostet 10.000 Euro.
10.000 Euro x 30 % = 3.000 Euro
Die Maßnahme wird mit dem Höchstsatz von 3.000 Euro bezuschusst.
Vom Antrag zur Bewilligung
Eine Antragsstellung kann zum 1. Januar eines Jahres für das betreffende Kalenderjahr - vornehmlich digital - erfolgen. Alle Anträge und die dazugehörigen Unterlagen müssen jedoch spätestens bis zum 30. September des laufenden Jahres der Universitätsstadt Siegen vollständig vorliegen, damit eine Prüfung und Bewilligung noch im laufenden Haushaltsjahr erfolgen kann.
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Kontaktdaten des Antragstellenden,
- Art und Lage des Objektes, an dem die Maßnahme durchgeführt wird,
- Beschreibung der Maßnahme,
- Angaben zu zusätzlich beantragten Fördermitteln,
- Angaben zu den entstehenden Kosten und
- Einwilligungserklärung Datenschutz
Je nach Projekt/ Maßnahme können weitere Unterlagen durch die Universitätsstadt Siegen angefordert werden.
Ausführliche Informationen zu der Projektförderung finden Sie in der Richtlinie zur Erhaltung und Erneuerung dörflicher Strukturen und der historischer Bausubstanz der Stadt Siegen.