Wer kann einen Antrag einreichen?
Generell förderfähig sind Projekte privater und öffentlicher Maßnahmenträger sowie insbesondere gemeinnütziger juristischer und natürlicher Personen(gesellschaften) aus Ortsteilen mit maximal 10.000 Einwohner/innen.
Im Allgemeinen sind damit sowohl die Stadt Siegen als auch Privatleute oder gemeinnützige Vereine und Institutionen aus den in der nachfolgenden Abbildung ersichtlichen Stadtteilen antragsberechtigt: