UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

Wer kann einen Antrag einreichen?

Generell förderfähig sind Projekte privater und öffentlicher Maßnahmenträger sowie insbesondere gemeinnütziger juristischer und natürlicher Personen(gesellschaften) aus Ortsteilen mit maximal 10.000 Einwohner/innen.

Im Allgemeinen sind damit sowohl die Stadt Siegen als auch Privatleute oder gemeinnützige Vereine und Institutionen aus den in der nachfolgenden Abbildung ersichtlichen Stadtteilen antragsberechtigt:

Dorferneuerungsprogramm des Landes NRW: Antragsberechtigte Stadtteile in Siegen
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