Vom Antrag zur Bewilligung
Zur Förderung ist ein schriftlicher Antrag notwendig. Dieser wird bei der Stadt Siegen, Arbeitsgruppe 4/5-1 ⋅ Stadtentwicklung eingereicht. Die Stadtverwaltung prüft daraufhin die Antragsunterlagen und verfasst eine Stellungnahme, aus welcher der Beitrag des Projekts zur integrierten ländlichen Entwicklung hervorgeht. Anschließend wird der Antrag an die Bezirksregierung weitergeleitet, die alle Anträge zusammenstellt und mit einer Empfehlung beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW abgibt.
Letzteres trifft die Entscheidung, welche Projekte gefördert werden. Antragsfrist ist der 30. September.
Eine entsprechende Vorlaufzeit sollte einkalkuliert werden. Es wird zudem empfohlen, die Durchführbarkeit und Finanzierung vor Antragsstellung mit der Bezirksregierung zu erörtern. Ebenso sollte für das Verfassen einer Stellungnahme Rücksprache mit der Arbeitsgruppe Stadtentwicklung gehalten werden. Erst nach Eingang des schriftlichen Bewilligungsbescheides darf mit der Maßnahme begonnen werden.