UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

Höhe, Art und Umfang der Zuwendung

Das Projektvolumen des Förderprogramms umfasst landesweit insgesamt rund acht Millionen Euro.

Zuwendungen werden als Anteilsfinanzierung mit Höchstbetragsregelung gewährt. Vorhaben der Stadt Siegen und gemeinnütziger Vereine bzw. Institutionen werden mit bis zu 65 %, solche von Privatpersonen und Kleinstunternehmen der Grundversorgung mit bis zu 35 % gefördert. Die Förderung bezieht sich auf die zuwendungsfähigen Brutto-Gesamtkosten, sofern der Antragsteller bzw. die Antragstellerin nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Ansonsten gelten die zuwendungsfähigen Nettokosten als Bemessungsgrundlage.

Die Förderhöchstsummen liegen bei Projekten kommunaler Antragssteller bei 250.000 Euro, während Maßnahmen Privater mit bis zu 50.000 Euro unterstützt werden.

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