UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

Dorferneuerungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen

Ebenso wie die Universitätsstadt Siegen fördert auch das Land Nordrhein-Westfalen Projekte im Bereich der Dorferneuerung. Hierbei werden Dörfer und ländlich geprägte Stadtteile mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gefördert, um den ländlichen Raum mit seiner dörflichen und ortsteilspezifischen Struktur nachhaltig zu entwickeln. Mittels Dorfentwicklungs- und Dorferneuerungsmaßnahmen sollen diese Räume für Leben, Arbeiten, Kultur und Erholung sowie als Naturraum gestärkt werden. Ebenso soll das bürgerschaftliche Engagement dörflich geprägter Orte unterstützt werden.

Das Landesförderprogramm umfasst sowohl öffentliche und gemeinschaftliche Projekte als auch private Maßnahmen. Die Entscheidung über die Bewilligung von Zuwendungen trifft das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Was wird gefördert?

Informationen zu förderfähigen Projekten finden Sie hier ...

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Wer kann einen Antrag einreichen?

Projekte aus diesen Stadtteilen sind förderfähig ...

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Höhe, Art und Umfang der Zuwendung

Informationen zur Finanzierung finden Sie hier ...

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Vom Antrag zur Bewilligung

Informationen zur Vorgehensweise des Förderprozesses finden Sie hier ...

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Für Rückfragen oder eine Beratung wenden Sie sich bitte an:
Stadt Siegen, Arbeitsgruppe Stadtentwicklung, Rathaus Geisweid, Lindenplatz 7, 57078 Siegen,
Frau Bätzing, Telefon: (0271) 404-2522, E-Mail: k.baetzing(at)siegen.de oder
Frau Peter, Telefon: (0271) 404-2536, E-Mail: l.peter(at)siegen.de.

Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 35, Seibertzstraße 2, 59821 Arnsberg,
E-Mail: heimat-foerderung(at)bra.nrw.de.

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