Wer kann einen Antrag einreichen?
Anträge können von natürlichen und juristischen Personen und Personengemeinschaften des privaten Rechts eingereicht werden.
Es werden Stadtteile gefördert, deren Siedlungsstruktur durch die Land- und Forstwirtschaft wesentlich geprägt ist sowie landschaftsbestimmende Gehöftgruppen und Einzelhöfe mit erhaltenswerter Bausubstanz. Die städtisch geprägten Stadtteile Siegen-Mitte, Geisweid und Weidenau fallen nicht unter diese Bestimmungen. Eine Ausnahme stellt der Ortsteil Siegen-Achenbach dar.
Nachstehend finden Sie eine Übersicht der ländlich geprägten Stadt- bzw. Ortsteile, aus denen Anträge eingereicht werden können: