Handbuch öffentlicher Raum (Leitfaden für Sondernutzungen)
In den vergangenen Monaten und Jahren wurde die Siegener Innenstadt insbesondere durch die Maßnahmen der REGIONALE 2013 aufgewertet und die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum erheblich gesteigert. Als flankierende Maßnahmen erarbeitete die Stadtverwaltung im Rahmen der "Stadtbildoffensive" mehrere Konzepte und Satzungen, welche private Nutzungen in die Gestaltungsabsichten langfristig einbeziehen wollen.
Auf diesen neu gestalteten öffentlichen Arealen existiert bereits heute eine Vielzahl von sogenannten Sondernutzungen, in Gestalt von privaten (zumeist gewerblichen und dauerhaften) Nutzungen auf Flächen, welche dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Dazu gehören Warenauslagen und Anlagen der Außengastronomie sowie Werbeaufsteller auf Gehwegen, Plätzen und in Fußgängerzonen. Diese Elemente bestimmen maßgeblich den Eindruck unserer Innenstadt und sollen sich zukünftig harmonisch in das neu geschaffene Stadtbild der Unterstadt, aber auch in das historische Ambiente in der Oberstadt einfügen.
Nach fast zweijähriger Bearbeitungszeit trat mit dem Ratsbeschluss vom 7. Mai 2014 das
in Kraft. In dieser illustrierten Broschüre sind verbindliche Regelungen für die Gestaltung von Sondernutzungsflächen formuliert und deren Bedeutung erläutert.
Vor der Neuanlage bzw. der Umgestaltung einer Sondernutzung muss ein schriftlicher
Antrag auf eine dauerhafte Sondernutzung in der Innenstadt - Bereich Handel/ Gastronomie
zur Gestattung einer solchen Nutzung bei der Abteilung "Straße und Verkehr" gestellt werden.
Der Antrag ist einzureichen bei:
Stadt Siegen
Arbeitsgruppe 4/1-4 ⋅ Straßenverkehrsbehörde
Postfach 10 03 52
57003 Siegen.
Kontakt
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Stadt Siegen
Arbeitsgruppe 4/1-4 ⋅ Straßenverkehrsbehörde
Frau Haunschild
Raum: 8
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Telefon: (0271) 404-3324
Telefax: (0271) 404-2738
E-Mail: k.haunschild(at)siegen.de