UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

Fassadenprogramm Innenstadt

Aktueller Sachstand

Das Fassadenprogramm Innenstadt ist Teil der Gesamtfördermaßnahme "Rund um den Siegberg". Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen an Fassaden und Dächern im Bereich der Siegener Oberstadt. Das Programm dient als Unterstützung für Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer bei zuvor genannten Sanierungsvorhaben.

Von 2015 bis einschließlich 2020 waren bereits einmal Fördermittel für das Programm vorhanden. In diesem Zeitraum wurden insgesamt 27 Sanierungsmaßnahmen erfolgreich mit Zuschüssen über den Fördertopf durchgeführt. Die als Anreiz gedachte Bezuschussung lag durchschnittlich bei ca. 4.650 Euro pro Antrag/Maßnahme. Da nach Auffassung der Stadt Siegen weiterer Bedarf zur Umsetzung des Programms besteht, wurden zum 30. September 2022 noch einmal Fördermittel beantragt. Bei einer Bewilligung durch den Fördermittelgeber, die Bezirksregierung Arnsberg, stünden 250.000 Euro zur Verfügung. Mit einer Bewilligung ist frühestens im Sommer 2023 zu rechnen. Zum gegebenen Zeitpunkt wird die Öffentlichkeit an dieser Stelle sowie über die lokalen Medien über den weiteren Ablauf informieren.


Durch das Förderprogramm "Rund um den Siegberg" wird sich in der Siegener Innenstadt in den nächsten Jahren einiges verändern. Um an die Erfolge von "Siegen - Zu neuen Ufern" anzuknüpfen, wurden zahlreiche Maßnahmen und Projekte entwickelt, die nun die Oberstadt in den Fokus der Entwicklungen stellt. Eine Maßnahme im Förderprogramm ist das Fassadenprogramm Innenstadt. Dieses bietet Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Mieterinnen und Mietern eine Unterstützung bei Sanierungsmaßnahmen an ihren Fassaden und Dachflächen. Dadurch sollen die Wohn- und Aufenthaltsqualitäten sowie das Erscheinungsbild der Siegener Innenstadt "Rund um den Siegberg" weiter verbessert werden. Denn durch die Sanierung von Fassaden und Dachflächen wird das Quartier erheblich aufgewertet. Ein gepflegter Stadtteil stärkt auch das gemeinsame Miteinander der Bürgerinnen und Bürger.

Durch das Fassadenprogramm soll der Einsatz von hochwertigen Materialien und traditionellen Baustoffen (z. B. Schiefer) gefördert und höheren Anforderungen, die aus der Gestaltungssatzung resultieren, finanziell abgemildert werden.

Was wird gefördert?

  • Sanierung von Fassaden, insbesondere das Reinigen, Verputzen und Streichen, und der Rückbau von störenden Fassadenverkleidungen
  • Wiederherstellung ursprünglicher Fassadengliederungen
  • Erneuerung von Fenstern und Türen in traditioneller Ausführung, Fensterläden, die Erneuerung von Fachwerk sowie von Holz- und Schieferbekleidungen (Naturschiefer)
  • Erneuerung bestehender, nicht satzungskonformer Werbeanlagen
  • Sanierung von Dächern.

Voraussetzung ist die wesentliche und nachhaltige Verbesserung der Gestaltqualität.

Höhe der Förderung

Gefördert werden maximal 50 % der als zuwendungsfähig anerkannten Kosten laut wirtschaftlichstem Angebot. Die nachzuweisenden Baukosten werden bis maximal 60,00 Euro pro Quadratmeter aufgewerteter Fassaden- bzw. Dachflächen anerkannt.

Was haben Sie von der Förderung?

Die Erneuerung der Fassaden und Dächer trägt zur Instandhaltung und langfristigen Werterhaltung der Immobilie bei. Dies steigert nicht nur die Attraktivität des Gebäudes sondern verbessert die Aufenthaltsqualität des gesamten Quartiers.

Ihr Weg zur Förderung

Fassadenprogramm: Skizze "Weg zur Förderung"

Den Weg zur Förderung von Fassaden und Dächern können Sie sich mit nachfolgender Datei oder mit einem Klick auf die Grafik (links) aufzeigen lassen:

Fassadenprogramm: Skizze "Weg zur Förderung".

Geltungsbereich

Geltungsbereich Fassadenprogramm Innenstadt

Eine Voraussetzung für die Förderung über das Fassadenprogramm Innenstadt ist die Tatsache, dass Ihr Gebäude im Geltungsbereich des Programms liegt. Der nebenstehenden Abbildung können Sie die räumliche Abgrenzung entnehmen.

Richtlinie | Antrag | Publikation

Grundlage der Förderung ist die vom Rat der Stadt Siegen am 21. November 2018 in ihrer aktuellen Fassung beschlossene Richtlinie. Dieser können Sie die genauen Modalitäten entnehmen.

Richtlinie der Universitätsstadt Siegen über die Gewährung von Zuwendungen zur Sanierung und Neugestaltung von Fassaden und Dächern im Bereich Siegen-Mitte "Rund um den Siegberg".

Antrag

Das ausgefüllte Antragsformular ist bei der Stadt Siegen, Abteilung 4/3 ⋅ Bauaufsicht, Lindenplatz 7, 57078 Siegen einzureichen.

Antrag auf Förderung der Sanierung und Neugestaltung von Fassaden/ Werbeanlagen/ Dächern im Städtebauförderungsgebiet Siegen-Mitte "Rund um den Siegberg".

Faltblatt Fassadenprogramm

Das nachfolgende Faltblatt stellt die Informationen zum Fassadenprogramm kurz zusammen:

Faltblatt "Fassadenprogramm Innenstadt".

Kontakt

Für Rückfragen oder eine Beratung wenden Sie sich bitte an:

Stadt Siegen
Abteilung 4/3 ⋅ Bauaufsicht

Frau Hardenack
Raum: 203
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

Telefon: (0271) 404-3281
Telefax: (0271) 404-2737
E-Mail: m.hardenack(at)siegen.de 

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