Erhaltungs- und Gestaltungssatzung für die Siegener Innenstadt
Das Siegener Zentrum verfügt über ein einzigartiges Stadtbild mit hohem Identifikationspotential. Dieses setzt sich aus zahlreichen prägenden Bausteinen zusammen. Dazu gehören u. a. die bewegte Topografie, der gut erhaltene mittelalterliche Stadtgrundriss, die typischen schlichten Putzfassaden des Wiederaufbaus sowie die durchgängige Verwendung regionaler Baumaterialien, wie dem dunklen Tonschiefer. Das charakteristische Stadtbild soll durch die neuen Satzungen erhalten, gepflegt und gefördert werden.
Die Gestaltungssatzung (= Örtliche Bauvorschriften) nach § 86 der Landesbauordnung NRW wird durch eine Erhaltungssatzung nach § 172 Baugesetzbuch (BauGB) zum Schutz der städtebaulichen Eigenart ergänzt. Nach dem Ratsbeschluss am 26. März 2014 und der ortsüblichen Bekanntmachung in den regionalen Tageszeitungen ist die Erhaltungssatzung am 19. April 2014 und die Gestaltungssatzung am 20. April 2014 in Kraft getreten.
Um die Anwendung des neuen Ortsrechts für die Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern, stellen die Abteilungen Stadtplanung und Bauaufsicht folgende Hilfestellungen bereit.
Zunächst kann anhand einer Liste mit Straßennamen und Hausnummern überprüft werden, ob das eigene Haus überhaupt betroffen ist, weil es innerhalb von einem oder beiden Geltungsbereichen liegt. Ist dies der Fall, sind die Satzungen künftig bei Baumaßnahmen zu beachten.
Gemäß § 89 Landesbauordnung NRW 2018 sind Maßnahmen (Änderung der Fassade bzw. Beseitigung nicht satzungskonformer Bauteile) in Verbindung mit der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung genehmigungspflichtig. Es ist das Formular "Genehmigungsantrag Erhaltungssatzung/ Örtlichen Bauvorschriften" zu verwenden. Bei Beantragung von Werbeanlagen ist das Formular "Bauantrag Werbeanlagen" zu verwenden.
Eine ausführliche und anschauliche Fibel mit den Satzungstexten und zugehörigen Erläuterungen sowie zahlreichen Beispielen, Fotos und Skizzen sowie eine Anlage zur Farbleitplanung liegen kostenlos in den Rathäusern zur Mitnahme bereit. Nachfolgend stehen die Fibel und die Farbleitplanung zur Ansicht bzw. zum Download bereit.
Fibel (Erhaltungssatzung & Örtliche Bauvorschriften).
Farbleitplanung (Bestandteil der Örtlichen Bauvorschriften für die Siegener Innenstadt).
Zudem stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Servicestelle Bauberatung sowie der Bauaufsicht bei Fragen rund um geplante Veränderungen telefonisch und während der Sprechstunden gerne zur Verfügung.