Formulare Bauaufsicht
Für die klassische papierbasierte Abwicklung der Verfahren der Landesbauordnung müssen verschiedene Formulare und Vordrucke ausgefüllt werden. Soweit eine Architektin oder ein Architekt bzw. eine Bauingenieurin oder ein Bauingenieur beauftragt wurde, geschieht die Bearbeitung meist durch diese.
Wann und welche Bauvorlagen einzureichen sind, wird in der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) geregelt (in anderen Bundesländern häufig als Bauvorlagenverordnung bezeichnet).
Online-Services
Bauakten/ Statikakten: Antrag auf Bereitstellung
Baulasten: Antrag auf Auskunft/ Löschung einer Baulast
Amtliche Formulare und Vordrucke (gemäß BauPrüfVO)
Die amtlichen Formulare und Vordrucke für Anträge, Anzeigen, Beschreibungen, Verzeichnisse und Berichte sowie ein Merkblatt gemäß Verwaltungsvorschrift zur Verordnung über bautechnische Prüfungen (VV BauPrüfVO) finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen:
Weitere Formulare für Anträge bei der Bauaufsicht der Stadt Siegen
Einreichung
Die Anträge sind - soweit nicht anders gefordert - in dreifacher Ausfertigung an die
Stadt Siegen
Untere Bauaufsichtsbehörde
Lindenplatz 7
57078 Siegen
zu richten.