Windkraft in Siegen
Windenergienutzung:Gutachten zur Ausweisung von Konzentrationszonen liegt vor
Der Rat der Stadt Siegen hat am 27. Juni 2012 das "Fachgutachten zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen im Stadtgebiet von Siegen" als Leitlinie und Grundlage für das anschließende Flächennutzungsplanverfahren beschlossen.
Statement von Bürgermeister Steffen Mues
"Dass Ressourcen- und Klimaschutz für die Stadt Siegen keine hohlen Phrasen sind, haben wir in den letzten Jahren durch die Förderung und den bewussten Einsatz von erneuerbaren Energien vielfältig unter Beweis gestellt. Dies trifft 'im Großen' zu (Solardachkataster etc.) wie auch 'im Kleinen' (beispielsweise) durch E- bzw. Hybrid-Dienstfahrzeuge, zuletzt bei ESi und Wirtschaftsförderung). Die Auszeichnung zur Europäischen Klimaschutzkommune (European Energy Award) ist uns hierin Bestätigung und Ansporn zugleich.
Mir ist aber durchaus bewusst, dass insbesondere das Thema Windkraft erhöhtes Konfliktpotential bietet. Selbstverständlich gibt es bei den Bürgerinnen und Bürgern Vorbehalte und Ängste, wenn es um die Ansiedlung von neuen Windrädern geht. Diese Vorbehalte und Ängste nehmen wir ernst. Dies zeigt das jetzt vorgeschlagene Verfahren. Ich bin überzeugt, dass es damit gelingen wird, den unterschiedlichen Interessen auf bestmögliche Weise gerecht zu werden.“
Warum Konzentrationszonen initiieren?
Die Stadt Siegen hat seit 2001 im Flächennutzungsplan drei Vorrangflächen für Windkraftanlagen mit einer Gesamtgröße von rund 10 ha ausgewiesen. Auf jeder dieser Flächen ist die Aufstellung einer Windkraftanlage (WKA) mit einer Höhenbegrenzung von 100 m (bis zur Rotorspitze) möglich.
Im Rahmen seiner kommunalen Planungshoheit hatte der Rat der Stadt Siegen 2001 auf die Ausweisung von Vorrangflächen im Wald verzichtet. Alle aktuell gültigen Flächen liegen derzeit im Offenlandbereich.
Der neue "Windenergieerlass NRW" (am 11. Juli 2011 in Kraft getreten) eröffnet im Gegensatz zum vorher gültigen Erlass nunmehr die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen auf Waldflächen Konzentrationszonen (ersetzt nun den Begriff Vorrangflächen) auszuweisen. Zudem hat die Bundesregierung im September 2010 ein Energiekonzept beschlossen, welches Maßnahmen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien, zum Netzausbau und zur Energieeffizienz festlegt. Das Energiepaket vom Juni 2011 soll die Maßnahmen des Energiekonzepts ergänzen und die Umsetzung beschleunigen. Die verbesserte Ausnutzung der Windenergie ist dabei ein zentraler Baustein.
Unter diesen Voraussetzungen sieht die Stadt Siegen die Notwendigkeit, ihre bislang im Flächennutzungsplan dargestellten "Vorrangzonen für Windenergie" neu zu planen. Dazu hat der Rat der Stadt Siegen am 20. Juli 2011 die Aufstellung der 85. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Siegen gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen. Im Änderungsverfahren sollen geeignete Standorte für Windkraftanlagen geprüft und im Ergebnis Konzentrationszonen für Windenergieanlagen dargestellt werden. Das Fachgutachten stellt die fachliche Ausgangsbasis für dieses Änderungsverfahren dar.
Was ist das Fachgutachten?
Aufgabe des Gutachtens ist es, die Eckpunkte eines Untersuchungsrasters zu definieren. Es schafft damit die Ausgangsbasis für die Ermittlung von verträglichen und wirtschaftlich tragfähigen Standorten zur Windkraftnutzung. Dieses zunächst "grobe" Ratster wird im Laufe des nachfolgenden Flächennutzungsplanverfahrens durch von extern eingehenden Informationen verfeinert. Dies kann im Zuge der weiteren Planungen zu Veränderungen im Zuschnitt einzelner Flächen und unter Umständen auch zu deren Ausschluss führen.
Die Ausarbeitung des Fachgutachtens wurde von verschiedenen Fachabteilungen der Stadtverwaltung Siegen erstellt. Für eine Beurteilung aller Fragen zur "Windhöffigkeit", das heißt die Eignung eines Standorts im Hinblick auf die "Windausbeute", wurde das Planungsbüro Enveco GmbH aus Steinfurt als Fachgutachter beauftragt. Eine Einschätzung der möglichen Auswirkungen auf das Landschaftsbild hat das Planungsbüro ILS Essen GmbH vorgenommen.
Welche Vorgehensweise wurde zu Grunde gelegt?
Das gesamte Stadtgebiet wurde flächendeckend nach dem "Ausschlussprinzip" geprüft. Über eine Unterscheidung nach "harten" und "weichen" Tabuzonen sowie nach weiteren öffentlichen Belangen wurden alle Bereiche ausgeschlossen, bei denen eine Windkraftnutzung nicht akzeptable Belastungen für die Bürger oder die Umwelt verursacht.
Die sogenannten "harten" Tabuzonen sind dabei Flächen, auf denen die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen absolut ausgeschlossen ist (Beispiel: in der Nähe von Wohnsiedlungen). Diese Tabuzonen unterliegen nicht der kommunalen Abwägung.
Bei den "weichen" Tabuzonen gibt es einen (eingeschränkten) Ermessensspielraum für die Stadt Siegen bei der Abwägung. Die nachrangigen Kriterien gehen als weitere öffentliche Belange in die Abwägung ein. Eine detaillierte Auflistung befindet sich im Fachgutachten auf den Seiten 17 bis 18.
Alle Belange oder Sachverhalte wurden in ein Geografisches InformationsSystem (GIS) eingearbeitet und zur Prüfung räumlich überlagert. Die gesammelten Belange wurden im nächsten Schritt noch einmal mit den Ergebnissen des Windgutachters zur Windhöffigkeit überlagert. Die daraus resultierende räumliche Schnittmenge (Eignungsbereiche) wurden in einer Einzelflächenuntersuchung unter gutachterlicher Begleitung ein weiteres Mal noch detaillierter analysiert. Die genaue Analyse der Einzelflächen findet sich im Anhang.
Ergebnis
Insgesamt wurden 14 Flächen (insgesamt 151,4 ha) auf Basis der vorgenannten Kriterien und Rahmenbedingungen ermittelt. Davon wurden 8 Flächen mit insgesamt 128,2 ha als geeignete Vorschlagsflächen eingestuft. Die anderen 6 Flächen mit insgesamt 23,2 ha wurden als "nicht geeignet" eingestuft.

Die dominierenden Faktoren für die Verteilung dieser Flächen an den Stadträndern sind zum einen die historisch bedingte Konzentration der Wohngebiete in den Tälern und zum anderen die natürliche Anordnung der hochgelegenen und damit windhöffigen Bereiche, vornehmlich an den siedlungsfernen Stadträndern. Die Wohngebiete in Siegen und die der angrenzenden Kommunen schließen bei einem durchgehenden 800 m-Schutzabstand den weitaus größten Teil des Stadtgebietes von einer Windkraftnutzung aus.
Argumente des Arten- und Naturschutzes kamen beispielsweise in der eingehenden Raumuntersuchung für deren Ausschluss entscheidend zum Tragen (FFH-Gebiet "Trupbacher Heide"; Rotmilan Schutzabstand 1.000 m bei Fläche 3 bei Volnsberg). Deutliche Flächeneinschränkungen bzw. Ausschlusswirkungen löst die Flugsicherungszone des Segelfluggeländes im Bereich Eisernhardt aus.
In die weiteren Überlegungen und Verfahrensschritte werden die aktuellen Planungen der angrenzenden Kommunen einbezogen - auch weil die Fortsetzung von Konzentrationszonen in einer interkommunalen Verbindung über die Stadtgrenzen hinaus sinnvoll sein kann.
Das Fachgutachten setzt sich aus verschiedenen Einzeldateien zusammen, welche Sie im Folgenden finden:
Steckbriefe zu den untersuchten Flächen.
Übersichtsplan mit den angewandten "harten" Tabukriterien.
Übersichtsplan mit den "harten" Tabukriterien kombiniert mit den "weichen" Tabukriterien.
Externes "Wind-Gutachten" des Büros Enveco.
Externes Gutachten zum Landschaftsbild des Institutes für Landschaftsentwicklung und Stadtplanung.
Wie geht es weiter?
Das Fachgutachten wurde nach umfangreichen politischen Beratungen am 27. Juni 2012 vom Rat der Stadt Siegen beschlossen. Damit ist die Grundlage geschaffen, um mit den im Fachgutachten dargestellten Vorschlagsflächen Nummern 1, 2 (Siegen-Nord), Nummern 4, 5, 6 (Siegen-Ost) und Nummern 8, 9, 10 (Siegen-Süd) das Verfahren zur 85. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Siegen weiterzuführen.
Im Juni 2012 wurde für die Vorschlagsflächen ein artenschutzfachliches Gutachten zu planungsrelevanten Vogel- und Fledermausarten beauftragt. Die Ergebnisse werden voraussichtlich Anfang Juni 2013 vorliegen. Am 10. Juli 2012 wurden in einem Konsultationsverfahren ("Scoping-Termin") die Inhalte und der Detaillierungsgrad des Umweltberichtes festgelegt. Im Anschluss daran wurde der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung erarbeitet und ein Entwurf des Umweltweltberichtes erstellt.
Begründung zur 85. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Siegen
Mit diesen Unterlagen fand von Anfang November 2012 bis Mitte Januar 2013 die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch statt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 2 Baugesetzbuch erfolgt vom 4. bis 22. März 2013. Den Bekanntmachungstext mit den zugehörigen Terminen erhalten Sie mit nachfolgendem Dokument:
Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch für die Teiländerung Nr. 9 "Fläche 3, nördlich Volnsberg"
Die fortschreitende Rechtsprechung hat zu einer Veränderung der bisher angenommenen Planungsgrundlagen geführt. Hierdurch ergibt sich für das Stadtgebiet von Siegen die neue Untersuchungsfläche "Teiländerung" Nr. 9; Fläche 3, Nördlich Volnsberg" als potenzielle Konzentrationszone für Windkraftanlagen, die einer genauen Betrachtung bedarf.
Zu diesem Zweck liegen in der Zeit vom 29. Februar bis zum 11. März 2016 die bisherigen Planungsergebnisse zu dieser Fläche aus.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, die Planunterlagen am Donnerstag, den 3. März 2016 in der Zeit von 18.00 bis 20.30 Uhr im Bürgerhaus Volnsberg, Quellenweg 15, 57074 Siegen, einzusehen.
Als Information stehen folgende Dokumente zur Verfügung:
Bekanntmachungstext.Lageplan.Zeichnerische Darstellung der Flächennutzungsplanänderung.Auszug aus dem vorläufigen Umweltbericht (Stand: Januar 2016).Einschätzung Verträglichkeit Landschaftsschutzgebiet.
In diesem Stadium geht es vorrangig um das Sammeln von Anregungen und Bedenken. Erst wenn die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit abgeschlossen ist, erfolgt die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen. Im Anschluss werden der Umweltbericht und die Begründung der Flächennutzungsplanänderung unter Einarbeitung der Ergebnisse des artenschutzfachlichen Gutachtens an den aktuellen Planungsstand angepasst.
Den Ablauf des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes können Sie aus der nachstehenden Grafik entnehmen.
Im weiteren Verfahren werden Sie auf dieser Seite jeweils die aktuellen Informationen zum Stand der Planung finden.