Wer bestimmt, was ein Denkmal ist?
Die denkmalfachliche Bewertung eines Objektes als Bau-, Boden- oder bewegliches Denkmal nach § 2 Denkmalschutzgesetz erfolgt durch einen Gutachter der Inventarisationsabteilung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe - Denkmalschutz, Landschafts- und Baukultur in Westfalen LWL-DLBW bzw. LWL-Archäologie in Westfalen.
Diese erfolgt basierend auf der Sichtung des Bestandes sowie der historischen Quellen, wie beispielsweise Unterlagen des Bauarchivs, Literatur, Ortschroniken, historische Fotografien usw.
Die Inventarisation, also das Auffinden, die Erfassung sowie wissenschaftliche Untersuchung und Erforschung der Denkmäler, bildet die Grundlage und Voraussetzung für die sich anschließende Arbeit der praktischen Denkmalpflege.