UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

Denkmalschutz: Allgemeine Fragen

Kriterien für die Denkmalbewertung

Das Alter eines Objektes kann ebenso wie Seltenheit schon ein bedeutendes Indiz für die Denkmaleigenschaft eines Bauwerkes sein. Subjektives Geschmacksempfinden hat bei der Bewertung keine Bedeutung. Der bauliche Zustand spielt ebenfalls zunächst keine Rolle.

Entscheidend für die Einstufung als Denkmal ist beispielsweise die geschichtliche, wissenschaftliche, künstlerische, technikgeschichtliche, volkskundliche, städtebauliche oder stadtbildprägende Bedeutung des Objekts, deren Vorliegen gegebenenfalls in einem wissenschaftlichen Gutachten festgestellt wird.

Denkmalumfang

Blick auf das Treppenhaus des ehemaligen Fernmeldeamtes

Neben seiner äußeren Gestalt gehören zum Schutzgut eines Baudenkmals auch seine historische Raumstruktur sowie Ausstattungselemente im Inneren. Auch eine künstlerisch gestaltete Gartenanlage oder Umfassungsmauern sowie Zäune können Teil des Denkmals sein. Darüber hinaus können Mehrheiten von Objekten - samt ihrem Zubehör und Ausstattung - als ein Denkmal zusammengefasst sein, zum Beispiel eine Villa mit Außenanlage und Einfriedung oder auch eine Großsiedlung samt Straßenverlauf, Freiflächen, Hecken und Zäunen.

Der Schuppen im Garten, der ursprünglich vielleicht ein Wirtschaftsgebäude zu einem Bauernhaus oder einem anderen Gebäude war, kann also durchaus zusammen mit diesem ein Denkmal bilden.

Vorteile und Konsequenzen

Aufwendungen für Maßnahmen, die zum Erhalt, zur Pflege und zur Nutzung des Baudenkmals erforderlich sind, können steuerlich abgeschrieben werden. Darüber hinaus hat der Denkmaleigentümer die Möglichkeit, Denkmalfördermittel für notwendige Restaurierungs- und Sanierungsarbeiten zu erhalten.

Rechte und Pflichten

Im Denkmalschutzgesetz sind auch die Rechte und Pflichten der Denkmaleigentümer festgelegt, dazu gehören unter anderem

  • Erhaltungspflicht (§ 7 DSchG NRW)
    Denkmäler sind vom Eigentümer instand zu halten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen, soweit dies dem Eigentümer zumutbar ist.
  • Nutzungspflicht (§ 8 DSchG NRW)
    Denkmäler sind so zu nutzen, dass die Erhaltung ihrer Substanz auf Dauer gewährleistet wird.
  • Erlaubnispflicht (§ 9 DSchG NRW)
    Sollten Sie bauliche Maßnahmen an einem eingetragenen Denkmal beabsichtigen, so sind Sie verpflichtet, einen Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis zu stellen.
    Ebenso sind Maßnahmen an einem Objekt in der unmittelbaren Umgebung eines Denkmals erlaubnispflichtig, wenn diese das Erscheinungsbild des Baudenkmals beeinträchtigen.
  • Veräußerungsanzeige (§ 10 DSchG NRW)
    Ein Eigentumswechsel muss bei der Unteren Denkmalbehörde angezeigt werden. Dies kann wahlweise durch den Verkäufer, den Käufer oder auch den Notar erfolgen.
  • Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes (§ 27 DSchG NRW)
    Veränderungen (wie Fenster-/Türaustausch etc.) an einem Denkmal sind ohne denkmalrechtliche Erlaubnis unzulässig. Eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes kann gemäß § 27 DSchG gefordert werden.

Fördermöglichkeiten

Voraussetzung für den Erhalt von Denkmalfördermitteln und Steuervorteilen ist die Eintragung in die Denkmalliste und die vorherige Abstimmung der Maßnahmen mit der Unteren Denkmalbehörde.

  • Förderung von investiven Maßnahmen mit zinsgünstigen Darlehensprogrammen von KfW- und NRW-Bank (RL Bestandsinvest);
  • Denkmalförderung im Rahmen von Stadt- und Dorferneuerung;
  • Pauschalförderung nach § 35 DSchG NRW für kleine private Denkmalpflegemaßnahmen seitens Land NRW, Kreis Siegen-Wittgenstein und Stadt Siegen;
  • Deutsche Stiftung Denkmalschutz etc.;
  • Erhöhte steuerliche Abschreibung der anrechenbaren Sanierungs-, Restaurierungs- und Erhaltungskosten gemäß § 40 DSchG in Verbindung mit §§ 7 i, 10 f, 10 g, 11 b Einkommensteuergesetz (EstG).

Vorteile für Denkmaleigentümer

Als Denkmaleigentümer können Sie von dem Fachwissen der Denkmalbehörden profitieren, das heißt Sie erhalten:

  • eine kostenlose Fachberatung bei allen Fragen der Sanierung, Restaurierung und beabsichtigten Umbaumaßnahmen,
  • wichtige Informationen über Material, Konstruktion und bauphysikalische Zusammenhänge,
  • Unterstützung und Beratung bei Ihrem Antrag auf Zuwendung von Denkmalfördermitteln,
  • eine Steuerbescheinigung für das Finanzamt zur erhöhten Abschreibung der Modernisierungskosten.
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