Denkmalrechtliche Erlaubnis
Gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz NRW sind alle Maßnahmen an einem Bau-, Boden- oder beweglichen Denkmal erlaubnispflichtig.
Die Erlaubnispflicht gilt auch für bauliche Anlagen in Denkmalbereichen sowie für Anlagen in der engeren Umgebung von Bau- oder Bodendenkmälern, soweit sie für das Erscheinungsbild von Bedeutung sind.
Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis sind mit entsprechenden Antragsvordrucken und prüffähigen Unterlagen bei der Unteren Denkmalbehörde einzureichen. Die Erlaubniserteilung ist gebührenfrei.
Formulare & Publikationen
Weitere Informationen können Sie nachstehenden Download-Dokumenten entnehmen:
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz NRW.
Charta von Venedig 1964 - Internationale Charta über die Konservierung und Restaurierung von Denkmälern und Ensembles [Quelle: Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland].