UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

Denkmalrechtliche Erlaubnis

Ansicht des rückwärtiges Gebäudetraktes der ehemaligen Hammerhütter Schule © H. Bäumer
Kreuzigungsdarstellung in der Marienkirche in Siegen © H. J. Landes Fotografie
Fassadendetail des ehemaligen Fernmeldeamtes © H. J. Landes Fotografie

Gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz NRW sind alle Maßnahmen an einem Bau-, Boden- oder beweglichen Denkmal erlaubnispflichtig.

Die Erlaubnispflicht gilt auch für bauliche Anlagen in Denkmalbereichen sowie für Anlagen in der engeren Umgebung von Bau- oder Bodendenkmälern, soweit sie für das Erscheinungsbild von Bedeutung sind.

Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis sind mit entsprechenden Antragsvordrucken und prüffähigen Unterlagen bei der Unteren Denkmalbehörde einzureichen. Die Erlaubniserteilung ist gebührenfrei.

Formulare & Publikationen

Weitere Informationen können Sie nachstehenden Download-Dokumenten entnehmen:

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz NRW.

Charta von Venedig 1964 - Internationale Charta über die Konservierung und Restaurierung von Denkmälern und Ensembles [Quelle: Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland].

Gesetzestext

Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG).

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