UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

Denkmalpflege

Ansicht des zum Willämshof gehörenden Schuppens © H. J. Landes Fotografie
Ansicht eines Fensterdetails des Gebäudes Willämshof © H. J. Landes Fotografie
Straßenansicht vom Willämshof im Stadtteil Siegen-Eiserfeld © H. J. Landes Fotografie

Der Begriff "Denkmalpflege" umfasst alle Handlungen, welche die Erhaltung, Instandhaltung und Instandsetzung von Denkmälern zum Ziel haben. Alle dazu erforderlichen Maßnahmen sind nach dem Kriterium der "Denkmalverträglichkeit" zu beurteilen und auszuführen, was bedeutet, dass diese Maßnahmen der Erhaltung der vorhandenen Denkmalsubstanz zu dienen haben.

Jedes Baudenkmal ist dabei individuell zu betrachten. Die vorhandene Konstruktionen, die verwandten Materialien sowie die bauphysikalischen Zusammenhänge sind bei der Entscheidung von Restaurierungs-, Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen zu berücksichtigen.

Bei notwendigen Erneuerungen sind für die denkmalrechtliche Erlaubnis gemäß § 9 DSchG NRW die Kriterien Materialgerechtigkeit, Werkgerechtigkeit sowie Auswirkungen auf das Erscheinungsbild des Baudenkmals maßgeblich.

Anbauten und Ergänzungen an ein Baudenkmal sind im Einzelfall möglich, wenn dadurch eine zeitgemäße und zukunftsfähige Nutzung erzielt wird. Diese dürfen jedoch das Denkmal nicht verfälschen.

Sämtliche Maßnahmen am Baudenkmal sind gemäß § 9 DSchG erlaubnispflichtig, d. h. diese sind in der Planungsphase mit der Unteren Denkmalbehörde abzustimmen.

Auftretende Fragen zu "Erlaubnispflichtigen Maßnahmen" sind u. a.:

  • Welche baulichen Veränderungen/Maßnahmen dürfen am Denkmal durchgeführt werden?
  • Welche Materialien dürfen verwendet werden?
  • Welche Produkteigenschaften sind zu berücksichtigen?
  • Können die baukonstruktiven Veränderungen bauphysikalische Probleme und somit Bauschäden zur Folge haben?
  • Welche Veränderungen sind in der engeren Umgebung eines Denkmals möglich?
  • In welchen Fällen ist die Pflicht zur Erhaltung unzumutbar?

Wichtiger Hinweis

Baudenkmäler sind von der Verpflichtung einer energetischen Sanierung gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) ausgenommen.

Denkmalrechtliche Erlaubnis

Gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz NRW sind alle Maßnahmen an einem Bau-, Boden- oder beweglichen Denkmal erlaubnispflichtig.Die Erlaubnispflicht gilt auch für bauliche Anlagen in...

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Denkmalförderung

Gemäß §§ 35 und 36 Denkmalschutzgesetz wird die Pflege von Denkmälern gefördert. Die Denkmalförderung des Landes Nordrhein-Westfalen ist ab dem 1. Oktober 2013 von Zuschüssen auf...

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Steuerbescheinigung für Aufwendungen nach dem Denkmalschutzgesetz NRW

Voraussetzungen für die Erteilung einer Steuerbescheinigung sind: Die Eintragung des Gebäudes in die Denkmalliste/Erlass einer Denkmalbereichssatzung sowie die vorherige Abstimmung...

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