UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

Örtliche Bauvorschriften (Gestaltungssatzung) für die Ortsmitte Eiserfeld

Satzung vom 29. April 2013 der Stadt Siegen über die Örtlichen Bauvorschriften für die Ortsmitte Eiserfeld.
Die Satzung ist am 5. Mai 2013 in Kraft getreten.

Planinhalte

Bekanntmachung Gestaltungssatzung Ortsmitte Eiserfeld.

Anhang zur Gestaltungssatzung Ortsmitte Eiserfeld.

1. Änderung der Örtlichen Bauvorschriften (Gestaltungssatzung) für die Ortsmitte Eiserfeld

Satzung vom 13. Juli 2018 der Stadt Siegen über die 1. Änderung der Örtlichen Bauvorschriften für die Ortsmitte Eiserfeld. Die Satzung ist am 19. Juli 2018 in Kraft getreten.

Planinhalte

Bekanntmachung der 1. Änderung der Gestaltungssatzung Ortsmitte Eiserfeld.

Antrag

Das ausgefüllte Antragsformular ist bei der Stadt Siegen, Abteilung 4/3 ⋅ Bauaufsicht, Lindenplatz 7, 57078 Siegen einzureichen.

Genehmigungsantrag für ein Bauvorhaben nach Örtlichen Bauvorschriften für die Eiserfelder Ortsmitte (§ 89 BauO NRW).

 

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