Örtliche Bauvorschriften (Gestaltungssatzungen) "Hinteres Wenscht", "Oberes Wenscht" und "Vorderes Wenscht" im Stadtteil Geisweid
Örtliche Bauvorschriften (Gestaltungssatzungen) im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 361.1 "Hinteres Wenscht", Nr. 361.2 "Oberes Wenscht" und Nr. 361.3 "Vorderes Wenscht" in Aufstellung der Stadt Siegen im Stadtteil Geisweid. Die Satzungen sind am 8. Februar 2009 in Kraft getreten.