Bebauungsplan Nr. 411 "Steuerung Einzelhandel Geisweid-Nord" in den Stadtteilen Dillnhütten und Geisweid
Bebauungsplan nach § 9 (2 a) BauGB.
Die Satzung ist am 15.01.2014 in Kraft getreten.
Planinhalte:
Kurzinformation zum Bebauungsplan Nr. 411
Bekanntmachungstext zum Bebauungsplan Nr. 411
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 411
Es wird darauf hingewiesen, dass die alleinige Grundlage für verbindliche Auskünfte nur der Originalplan der Stadt Siegen sein kann. Nur dieser gibt die gültige Rechtslage wieder. Alle rechtskräftigen Bebauungspläne können Sie in der Servicestelle Bauberatung einsehen.
In jedem Fall ist vor Einreichen eines Antrages (z. B. Bauantrag o. ä.), einer weiteren Bearbeitung oder einer wirtschaftlichen Entscheidung eine persönliche Auskunft in der Servicestelle Bauberatung einzuholen. Für verbindliche Auskünfte ist stets eine schriftliche Anfrage an die Servicestelle Bauberatung zu richten.
Zur interaktiven Ansicht des Bebauungsplanes im GeoPortal "Bauleitplanung". |