Bebauungsplan Nr. 418 "Erweiterung Elektrofachmarkt / Dilnhenrichweg" im Stadtteil Siegen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 13 a BauGB.
Die Satzung ist am 07.10.2016 in Kraft getreten.
Planinhalte:
Kurzinformation zum Bebauungsplan Nr. 418
Bekanntmachungstext zum Bebauungsplan Nr. 418
Vorhaben- und Erschließungsplan zum Bebauungsplan Nr. 418
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 418
Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß UVPG
Es wird darauf hingewiesen, dass die alleinige Grundlage für verbindliche Auskünfte nur der Originalplan der Stadt Siegen sein kann. Nur dieser gibt die gültige Rechtslage wieder. Alle rechtskräftigen Bebauungspläne können Sie in der Servicestelle Bauberatung einsehen.
In jedem Fall ist vor Einreichen eines Antrages (z. B. Bauantrag o. ä.), einer weiteren Bearbeitung oder einer wirtschaftlichen Entscheidung eine persönliche Auskunft in der Servicestelle Bauberatung einzuholen. Für verbindliche Auskünfte ist stets eine schriftliche Anfrage an die Servicestelle Bauberatung zu richten.
Zur interaktiven Ansicht des Bebauungsplanes im GeoPortal "Bauleitplanung". |